AG München verurteilt Mann wegen versuchten Betrugs mit Polizistentrick

Das Amtsgericht München hat einen 25 jährigen Lageristen wegen versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Amtsanmaßung mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 13.07.2018 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Täter hatte sich als Polizist ausgegeben, um an das Bargeld einer Seniorin zu kommen (Az.: 835 Ls 381 Js 115851/18).

Täter gab sich als Ermittlungsbeamter aus

Anfang Februar 2018 wurde die 77-jährige verwitwete Geschädigte von einem angeblichen "Polizeibeamten Bach" telefonisch davon informiert, dass Kriminelle mittels gefälschter Papiere vorhätten, ihr Kontoguthaben zu plündern. Ein Unbekannter forderte sie auf, ihr Kontoguthaben bei der Bank abzuheben und mit nach Hause zu nehmen. In der Folge müsse das Geld dringend auf Fingerabdrücke untersucht werden, um die angeblichen Täter überführen zu können. Hierdurch in massive Furcht versetzt hob die Geschädigte ihr gesamtes Erspartes von 16.000 Euro bei ihrer Bank ab und informierte den “Polizeibeamten Bach“ in einem weiteren Gespräch davon.

Über Facebook angeworbener Gehilfe informierte die Polizei

Parallel dazu versuchte ein weiterer Mittäter über Facebook einen Abholer anzuwerben. Dem Interessenten wurde mitgeteilt, dass es sich um eine kriminelle Sache handeln würde und er gegen eine Belohnung von 4.000 Euro hohe Bargeldbeträge bei älteren Personen abholen müsste. Der Interessent ließ sich zum Schein auf dieses Angebot ein und entschloss sich gleichzeitig, die Polizei hierüber zu informieren. Auf Geheiß des Logistikers fuhr der Abholer mit dem von ihm unter polizeilicher Aufsicht nur zum Schein erlangten Geld zu einem Schnellrestaurant mit Tankstelle in Andernach, um die Tatbeute an einen Geldkurier zu übergeben.

Hintermänner sitzen in der Türkei

Als Geldkurier trat hierbei der Verurteilte auf, der ebenfalls vom weiteren Mittäter beauftragt und zum Treffpunkt geschickt worden war. Gegen eine Beteiligung in Höhe von 1.000 Euro sollte er das Geld vom Abholer entgegennehmen und an die Hintermänner in die Türkei nach Izmir weitergeben. Er wurde unmittelbar nach Entgegennahme des Geldes fest- und dann in Untersuchungshaft genommen.

AG München, Urteil vom 13.07.2018 - 13.07.2018 835 Ls 381 Js 115851/18

Redaktion beck-aktuell, 6. August 2018.

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