Nach Anleitung gewaschen: Reinigung haftet nicht für Flecken auf Luxusjacke

Ein Mann will seine Daunenjacke von der Reinigung abholen. Dort wird er ungut überrascht: Das Luxusstück weist große Flecken auf. Ersetzt bekommt er das teure Stück nicht, denn die Reinigung hatte sich nachweislich an die Hersteller-Vorgaben gehalten.

"Nicht waschen, nicht bleichen, kein Wäschetrockner, bügeln, finishen bei ca. 100° C, keine chemische Reinigung im Lösemittel" stand auf dem Reinigungsetikett der Daunenjacke einer Luxusmarke. Das Reinigungsunternehmen gab an, sich hieran gehalten zu haben. Die Flecken rührten daher, dass die Lederbesätze wohl nicht farbecht gewesen seien.

Der Eigentümer der Jacke warf der Reinigungsfirma mangelhaftes Arbeiten vor und verklagte sie auf Zahlung von 1.200 Euro – so viel hatte die Jacke ursprünglich gekostet.

Das AG München zog einen Sachverständigen heran, um die Schadensursache zu klären, schloss sodann eine fehlerhafte Behandlung der Jacke durch die Textilreinigung aus und wies die Klage ab (Urteil vom 01.04.2025 – 172 C 17342/22).

Der Sachverständige hatte angegeben, die nach der Reinigung aufgetretenen Flecken beruhten auf einem latenten Materialfehler des Lederbesatzes, der im Rahmen des Trocknungsprozesses Farbbestandteile in den sonstigen Jackenstoff abgegeben habe. Gegenbehauptungen des Jackeneigentümers hatte er aus Sicht des AG plausibel entkräftet. Das Urteil ist rechtskräftig.

AG München, Urteil vom 01.04.2025 - 172 C 17342/22

Redaktion beck-aktuell, bw, 10. November 2025.

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