Geldstrafen wegen Klebe-Aktion an Rubens-Gemälde in Pinakothek

Wie weit dürfen Aktivisten im Kampf für das Klima gehen? Das Amtsgericht München hat nun eine Grenze gezogen. Nach einer Klebe-Aktion in der Alten Pinakothek hat das Gericht drei Aktivisten der Bewegung "Letzte Generation" zu Geldstrafen verurteilt. Das Gericht lastete ihnen in dem Urteil vom Montag gemeinschädliche Sachbeschädigung an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sechs Monate Haft gefordert, ohne Bewährung.

Untätigkeit der Politik als Motiv

Zwei 25 und 60 Jahre alte Männer hatten sich im August 2022 an einem vergoldeten Rahmen des Gemäldes "Der Bethlehemitische Kindermord" von Peter Paul Rubens (1577-1640) mit den Fingerspitzen festgeklebt, ein 24-Jähriger hatte die Aktion der Letzten Generation gefilmt. Als Motivation nannten sie die Untätigkeit der Politik angesichts der Entwicklung des globalen Klimas. Zwei der Angeklagten kündigten bereits an, vermutlich Rechtsmittel einlegen zu wollen. Einer von ihnen hatte nach dem Urteilsspruch empört den Gerichtssaal verlassen, ohne die Begründung zu hören.

Gericht: Notstandslage bejaht, aber Grenze überschritten

Die Verteidiger hatte Freisprüche gefordert und dies mit einem Notstand in der Klimakrise begründet. Die Richterin bejahte hier eine Notstandslage: Die Klimakrise stelle eine gegenwärtige Gefahr dar. "Es ist keine Sachbeschädigung aus Vandalismus, sondern weil man auf den Klimawandel aufmerksam machen wollte." Es gebe aber nicht mal ansatzweise einen Zusammenhang zwischen dem Klimaschutz und der Beschädigung des Rahmens. Mit der Aktion hätten die drei jegliche Grenze überschritten, sagte die Richterin. Die Verteidigung hatte unter anderem darauf verwiesen, dass die Schäden an dem hauchdünn vergoldeten Rahmen nach der Restaurierung nicht mehr sichtbar sind. Zudem sei der Rahmen aufgewertet worden. Es handele sich nun um ein Unikat der Aktionskunst, um einen historischen Marker, der vom Kampf für den Klimaschutz zeuge.

Scharfe Worte der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sechs Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Die Anklagevertreterin fand in ihrem Plädoyer scharfe Worte. Nicht die Justiz kriminalisiere die Proteste, sondern die Aktivisten selbst. Zudem sei es fernliegend, Bewegungen wie der Letzten Generation eine historische Bedeutung beizumessen. Es erschließe sich nicht, wie sich eine Sachbeschädigung positiv auf die Klimapolitik auswirken könne. Die Angeklagten hatten zuvor im letzten Wort auf die Dringlichkeit ihres Anliegens hingewiesen. Der 24-Jährige, der gefilmt hatte, sah die Pressefreiheit beschnitten. Der 25-Jährige erklärte, die Menschen sollten dankbar sein, dass andere den Mut aufbrächten, gegen die mächtige fossile Industrie zu kämpfen. "Es sind ja keine bösen Absichten dahinter, wir tun es ja für alle", sagte er.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 23. Mai 2023 (dpa).