Geldstrafe für illegalen Abriss Münchner Uhrmacherhäusls

Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung. zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 530 Euro, insgesamt 132.500 Euro, verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass er einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann. 

Bauunternehmer wegen Beihilfe verurteilt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Käufer einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann. Auch den Vorwurf der Nötigung sah das Gericht bestätigt. Laut Anklage soll er die Mieter des Uhrmacherhäusls rausgeekelt haben, indem das Wasser abgedreht, der Strom abgeschaltet, die Haustür ausgehängt und Dachziegel entfernt wurden, damit es hineinregnet. Der Bauunternehmer wurde wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt.

Angeklagter will Abriss nicht beauftragt haben

Der angeklagte Käufer des Hauses hatte vor Gericht von einem Versehen gesprochen und eine Abriss-Absicht zu Beginn des Verfahrens über seine Anwälte bestritten: "Es hat keinen Auftrag zum Abriss gegeben." Der Mann werde "zum Sündenbock" für die Gentrifizierung in München gemacht, sagte sein Verteidiger. "Er ist eben kein Immobilienhai, sondern erwarb das Uhrmacherhäusl, um nach Sanierung selbst einzuziehen." Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

Abgerissenes Haus stand unter Denkmalschutz

Das Uhrmacherhäusl beschäftigt Anwohner, Denkmalschützer und die Politik schon seit Jahren. Es gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung im Stadtteil Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde, und stand unter Denkmalschutz – bis im Herbst 2017 der Bagger kam, um den es nun im Prozess ging.

AG München, Urteil vom 29.07.2022

Redaktion beck-aktuell, 29. Juli 2022 (dpa).