Entwendete Gemälde versteigert: Bewährungsstrafe für Museumsmitarbeiter

Um seinen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren, hat der Mitarbeiter eines Münchner Museums mehrere Bilder durch Fälschungen ersetzt und die Originale versteigern lassen. Das AG München hat ihn nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Ein Jahr und neun Monate wegen drei vollendeter Fälle und eines versuchten Falls des illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut lautet das Urteil, das mittlerweile rechtskräftig ist (Az.: 1119 Ds 13 Js 112633/22). Zusätzlich ordnete das Amtsgericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.617,90 Euro an – exakt die Summe, die der Mann durch die Auktionen erhalten hatte.

Der 30-Jährige war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums beschäftigt. Dort hatte er Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt wurden.

Während dieser Zeit hat er laut Gericht das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung ausgetauscht und das Original zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus angeboten. Dabei gab er wahrheitswidrig an, das Gemälde stamme aus dem Besitz seiner Urgroßeltern oder Großeltern. Es wurde für 70.000 Euro an eine Galerie in der Schweiz versteigert. Nach Abzug der Versteigerungskosten erhielt er für das Bild 49.127,40 Euro in bar.

Auch die Gemälde "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger tauschte der Mann aus. Eines der Bilder ließ er versteigern, das andere veräußerte er per Direktkauf an das Auktionshaus. Dieses zahlte ihm insgesamt 11.490,50 Euro aus.

Ehrliche Reue versus rücksichtloses Verhalten

Das Gemälde "Dirndl" von Franz von Defregger aus dem Lager des Museums versuchte der Mitarbeiter ebenso über ein Münchner Auktionshaus versteigern zu lassen. Zu der Versteigerung kam es aber mangels entsprechenden Gebotes nicht. Mit dem durch die Auktionen erzielten Geld tilgte der Angeklagte dem Gericht zufolge seine Schulden, kaufte sich eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und einen Rolls Royce.

Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass der Mann ein volles Geständnis abgelegt und ehrliche Reue und Einsicht gezeigt hatte. Strafschärfend wertete es seine hohe kriminelle Energie sowie sein dreistes und rücksichtsloses Verhalten bei der Tatbegehung. Denn er nutzte die Zutrittsmöglichkeit zu den Lagerräumen in den Gebäuden des Arbeitgebers schamlos aus und veräußerte wertvolles Kulturgut, um sich selbst einen exklusiven Lebensstandard zu sichern und damit zu protzen, urteilte das Gericht.

Redaktion beck-aktuell, gk, 26. September 2023.