Haftung nach Sturz im Bus: Senioren sollten sich lieber hinsetzen

Wer in fortgeschrittenem Alter Bus fährt, sollte sich lieber hinsetzen. Denn ohne gesicherten Halt können bei einem Sturz Haftungsansprüche verloren gehen, wie ein vom AG München entschiedener Fall lehrt.

Ein 76-Jähriger war in einem Münchner Linienbus unterwegs. Er hatte einen Einkaufstrolley dabei, auf dem seine rechte Hand ruhte. Mit der linken hielt er sich am Handlauf fest, als der Bus auf einmal stark bremste. Der Fahrgast stürzte und verletzte sich. Dafür machte er den Fahrer eines Pkw verantwortlich – und verlangte 2.000 Euro Schmerzensgeld.

Zwar habe der Pkw-Fahrer bei einem Spurwechsel nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt und damit eine Vollbremsung des Linienbusses provoziert, entschied das AG München. Doch das Mitverschulden des Seniors hebele die Haftung des Autofahrers vollständig aus (Urteil vom 18.10.2024 – 338 C 15281/24). Fahrgäste seien verpflichtet, sich im Bus einen festen Halt zu verschaffen. Das schreibe § 14 Abs. 3 Nummer 4 BOKraft vor. Der 76-Jährige habe dagegen verstoßen.

Eine Stabilisierung mit der linken Hand sei zu schwach, um ruckartige Bremsungen auszugleichen – zumal im Stadtverkehr regelmäßig mit heftigen Bremsungen zu rechnen sei. Ein Trolley biete keinen Halt, er werde bei einer Vollbremsung selbst mit "herumgewirbelt". Konkret sah das Gericht den Trolley sogar als hinderlich an: Der Fahrgast hatte diesen während des Sturzes nicht losgelassen und sich dadurch auch mit der rechten Hand keinen Halt gesucht.

Der Mann hätte sich angesichts seines Alters und des mitgeführten Einkaufswagens hinsetzen sollen, wirft das AG ihm vor. Dann wäre er nicht gestürzt. Es seien auch genug Sitzplätze frei gewesen, wie Aufnahmen der Businnenkamera zeigten.

Ähnlich hat 2023 auch das OLG Schleswig entschieden. Das Urteil des AG München ist noch nicht rechtskräftig.

AG München, Urteil vom 18.10.2024 - 338 C 15281/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 11. November 2024.