Geköpfter Deko-Hase: Nachbarin muss 20 Euro zahlen
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In München ist ein beschädigter Deko-Hase Gegenstand eines Nachbarschaftsstreits geworden. Am Ende landeten die Parteien vor Gericht. Dieses sprach der Hasen-"Halterin" 20 Euro Schadensersatz zu.

Die Bewohnerin eines Münchner Mehrfamilienhauses stellte in einem Beet vor dem Haus einen circa 30 cm großen Deko-Hasen aus. Doch dann musste sie feststellen, dass dem Hasen der Kopf fehlte, auch andere Stücke waren aus der Figur herausgebrochen. Sie gab an, einer der Nachbarn habe den "Tathergang" beobachtet. Danach soll eine andere Bewohnerin des Hauses die Hasenfigur zum maßgeblichen Zeitpunkt mehrere Sekunden berührt haben. 

Die fragliche Nachbarin wollte den Schaden, den die Hasen-Eigentümerin mit 20 Euro angegeben hatte, nicht ersetzen. Sie führte zu ihrer Verteidigung an, der Nachbar mache immer wieder Lärm, um ihre Katzen zu erschrecken. Sie selbst habe versucht, die Katzen wieder einzufangen. Wenn es dabei zu einem Kontakt mit dem Hasen gekommen sei, sei das die Sache des Nachbarn.

Das AG München sieht das anders. Es hat die Katzenhalterin zu 20 Euro Schadensersatz für den kaputten Hasen verurteilt. Ihre Nachbarin habe den Schadensersatzanspruch schlüssig begründet. Die Einwände der Katzenhalterin seien zu ungenau gewesen, sodass das Gericht sie nicht habe weiter überprüfen können. Insbesondere habe die Katzenhalterin nicht deutlich genug bestritten, dass sie den streitgegenständlichen Deko-Hasen beschädigt hätte. Ihre Ausführungen "Wenn es dabei Kontakt mit dem Hasen gab, [...] so ist dies Sache von Herrn [...]" genügten dafür nicht. Denn der Beschädigungsakt an sich werde hierdurch nicht eindeutig in Frage gestellt. Auch ergäben sich aus den Ausführungen der in Anspruch Genommenen keine Umstände, die eine Beschädigung als unverschuldet oder gerechtfertigt erscheinen ließen (Urteil vom 02.01.2025 – 172 C 23447/24). Das Urteil ist rechtskräftig.

AG München, Urteil vom 02.01.2025 - 172 C 23447/24

Redaktion beck-aktuell, kw, 23. März 2026.

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