Urteile fielen wegen anwendbaren Jugendstrafrechts milde aus
Weil alle Angeklagten dem Jugendstrafrecht unterfielen, wurden sie lediglich verwarnt und zur Zahlung von Geldauflagen beziehungsweise zur Erbringung gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Wäre kein Jugendstrafrecht zur Anwendung gekommen, hätten den Angeklagten nach Mitteilung des Gerichts jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren gedroht.
Strafrechtliche Aufarbeitung der Ausschreitungen nun abgeschlossen
Mit dem vorliegenden Verfahren seien die letzten Fälle der damaligen Ausschreitungen abgearbeitet worden. Die Auswertung des Videomaterials habe sich als sehr schwierig und anspruchsvoll erwiesen, sodass sich die Ermittlungen in die Länge gezogen hätten, gab das AG Magdeburg an. Die Angeklagten seien seinerzeit auf die zur Sicherheit der Veranstaltung eingesetzten Polizeibeamten zugegangen und hätten diese unter anderem mit Glasflaschen beworfen. Außerdem hätten sie mit Pyrotechnik geschossen. Bis auf einen Angeklagten seien alle geständig gewesen.