AG Leipzig: Gefängnisstrafen nach Rechtsextremisten-Überfall in Leipzig

Wegen eines Überfalls von Hooligans und Rechtsextremisten auf den links-alternativen Leipziger Stadtteil Connewitz vor mehr als zweieinhalb Jahren müssen zwei Angeklagte ins Gefängnis. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte die 26 Jahre alten Männer am 24.08.2018 wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung. Hooligans und Mitglieder der rechten Szene hätten sich verabredet, um randalierend durch den Stadtteil zu ziehen, sagte Richter Marcus Pirk.

Angeklagte waren zumindest Teilnehmer der gewalttätigen Gruppe

Die Angeklagten seien zumindest Teilnehmer der gewalttätigen Gruppe gewesen, erläuterte der Richter. Das erfülle den Straftatbestand des Landfriedensbruchs. Das Gericht folgte mit dem Strafausspruch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freisprüche beantragt. Sie kündigten noch im Gerichtssaal Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Gesamtschaden in Höhe von 113.000 Euro

Der überwiegend vermummte Mob war am 11.01.2016 bewaffnet mit Äxten, Eisenstangen und Holzlatten durch den Stadtteil Connewitz gezogen. Wenig später glich die Wolfgang-Heinze-Straße einem Trümmerfeld: Auf mehreren hundert Metern blieb kaum ein Schaufenster ganz, in Geschäften wurde randaliert, Mülltonnen wurden angezündet, Autoscheiben eingeschlagen und Seitenspiegel abgetreten. Viele Anwohner und Kneipengäste waren aus Angst in ihre Häuser oder in die Bars geflüchtet. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf 113.000 Euro.

Direkte Beteiligung an Gewalttaten konnte nicht nachgewiesen werden

Rund 200 Tatverdächtige waren in einer schmalen Seitenstraße von der Polizei eingekesselt und festgenommen worden, darunter die Angeklagten. Den beiden wurde keine direkte Beteiligung an den Gewalttaten nachgewiesen. Angesichts der Bewaffnung müsse aber jedem in der Gruppe klar gewesen sein, dass Gewalt geplant war, erläuterte der Richter. Der Prozess war der Auftakt einer ganzen Reihe von Verfahren nach dem Überfall. Insgesamt sind mehr als 80 Prozesse mit jeweils zwei Beschuldigten geplant.

AG Leipzig, Urteil vom 24.08.2018

Redaktion beck-aktuell, 24. August 2018 (dpa).

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