Angeklagte waren zumindest Teilnehmer der gewalttätigen Gruppe
Die Angeklagten seien zumindest Teilnehmer der gewalttätigen Gruppe gewesen, erläuterte der Richter. Das erfülle den Straftatbestand des Landfriedensbruchs. Das Gericht folgte mit dem Strafausspruch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freisprüche beantragt. Sie kündigten noch im Gerichtssaal Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Gesamtschaden in Höhe von 113.000 Euro
Der überwiegend vermummte Mob war am 11.01.2016 bewaffnet mit Äxten, Eisenstangen und Holzlatten durch den Stadtteil Connewitz gezogen. Wenig später glich die Wolfgang-Heinze-Straße einem Trümmerfeld: Auf mehreren hundert Metern blieb kaum ein Schaufenster ganz, in Geschäften wurde randaliert, Mülltonnen wurden angezündet, Autoscheiben eingeschlagen und Seitenspiegel abgetreten. Viele Anwohner und Kneipengäste waren aus Angst in ihre Häuser oder in die Bars geflüchtet. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf 113.000 Euro.
Direkte Beteiligung an Gewalttaten konnte nicht nachgewiesen werden
Rund 200 Tatverdächtige waren in einer schmalen Seitenstraße von der Polizei eingekesselt und festgenommen worden, darunter die Angeklagten. Den beiden wurde keine direkte Beteiligung an den Gewalttaten nachgewiesen. Angesichts der Bewaffnung müsse aber jedem in der Gruppe klar gewesen sein, dass Gewalt geplant war, erläuterte der Richter. Der Prozess war der Auftakt einer ganzen Reihe von Verfahren nach dem Überfall. Insgesamt sind mehr als 80 Prozesse mit jeweils zwei Beschuldigten geplant.