Klimaaktivisten blockierten Hauptverkehrsstraße
Die drei Frauen und zwei Männer hatten Mitte Juni vergangenen Jahres eine Hauptverkehrsstraße im morgendlichen Berufsverkehr blockiert. Für mehrere Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Während sich eine Frau und ein Mann an die Straße geklebt hatten, hatte die Polizei das Festkleben bei den anderen verhindern können. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und mit dem Kampf gegen die Klimakrise begründet.
Richterin: Protest nicht als verwerflich anzusehen
Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Beeinträchtigungen nur kurzzeitig gewesen und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert waren. Zudem sei für Notfälle eine Rettungsgasse freigehalten worden. Überdies habe es einen klaren Sachbezug gegeben. “Der Protest richtete sich gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr“, betonte Jankowski. Daher sei der Protest nicht als verwerflich anzusehen.
Staatsanwaltschaft prüft Berufung
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Nötigung gefordert und jeweils 30 Tagessätze beantragt. Demnach habe es sich zwar um ein "löbliches politisches Engagement der Aktivisten gehandelt", sagte Staatsanwältin Sabine Winkler. Aber die Autofahrer als Instrument des Protestes zu missbrauchen sei verwerflich. Der Zweck heilige nicht die Mittel und auch Aktivisten seien an die rechtliche Ordnung gebunden. Sie kündigte an, die Berufung prüfen zu wollen.
Klebeaktion direkt nach Freispruch
Nur wenige Minuten nach dem Freispruch haben Klimaaktivisten erneut eine Hauptverkehrsstraße in Leipzig blockiert. Zehn Frauen und Männer setzten sich auf eine Kreuzung und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise. Mit dem Eintreffen der Polizei klebten sich einige Klimaaktivisten mit den Händen an der Straße fest, darunter auch drei der eben erst Freigesprochenen. Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.