Kind stirbt nach Schwimm­un­ter­richt: Leh­re­rin­nen ver­ur­teilt

Nach dem Tod eines Sie­ben­jäh­ri­gen im Schwimm­un­ter­richt sind zwei Päd­ago­gin­nen zu Be­wäh­rungs­stra­fen ver­ur­teilt wor­den. Das AG Kon­stanz sprach seine Leh­re­rin und die da­ma­li­ge Re­fe­ren­da­rin der fahr­läs­si­gen Tö­tung schul­dig. 

Die 44-jäh­ri­ge Leh­re­rin wurde zu neun Mo­na­ten Haft auf Be­wäh­rung und einer Schmer­zens­geld­zah­lung von 10.000 Euro an die El­tern des Jun­gen ver­ur­teilt. Die heute 28 Jahre alte da­ma­li­ge Re­fe­ren­da­rin bekam sechs Mo­na­te Haft auf Be­wäh­rung und soll min­des­tens 7.000 Euro Schmer­zens­geld zah­len. Beide Stra­fen wer­den auf zwei Jahre zur Be­wäh­rung aus­ge­setzt. Aus Sicht des Rich­ters hätte der Tod des Jun­gen ver­hin­dert wer­den kön­nen.

An­ge­klagt waren die bei­den Päd­ago­gin­nen wegen fahr­läs­si­ger Tö­tung durch Un­ter­las­sung. Der Zweit­kläss­ler war bei sei­ner ers­ten Schwimm­stun­de am 18. Sep­tem­ber 2023 er­trun­ken. Zu dem Un­glück kam es nach An­sicht des Ge­richts, weil alle 21 Schü­le­rin­nen und Schü­ler gleich­zei­tig ins Was­ser ge­las­sen wur­den – dar­un­ter Schwim­mer und Nicht­schwim­mer.

Schwimm­un­ter­richt nicht genug ge­si­chert?

Der Tod des Jun­gen sei durch un­zu­rei­chen­de Si­cher­heits­vor­keh­run­gen mög­lich ge­we­sen. Aus Sicht des Rich­ters hät­ten zur Si­cher­heit Grup­pen ge­bil­det wer­den müs­sen. Die Päd­ago­gin­nen hät­ten kei­nen Über­blick ge­habt über das Ge­sche­hen.

Min­des­tens eine Mi­nu­te sei der Junge im Was­ser ge­trie­ben, bevor ihn die Leh­re­rin her­aus­ge­zo­gen habe. Er wurde noch im Schwimm­bad re­ani­miert, starb aber ein paar Tage spä­ter im Kran­ken­haus. Die El­tern des Jun­gen waren bei der Ur­teils­ver­kün­dung nicht im Ge­richt dabei. Sie seien trau­rig und ent­täuscht, sagte der Vater dem Sen­der RTL. "Wir hof­fen für die Zu­kunft, dass so etwas kei­nen an­de­ren El­tern pas­siert."

Die Leh­re­rin hatte vor Ge­richt er­klärt, dass sie die Kin­der im Blick ge­habt habe. Die Ver­tei­di­gung hatte einen Frei­spruch ge­for­dert. Nach dem Ur­teil kün­dig­ten die An­wäl­te der bei­den Päd­ago­gin­nen Be­ru­fung an.

AG Konstanz, Urteil vom 25.02.2025

Redaktion beck-aktuell, bw, 25. Februar 2025 (dpa).

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