LG Köln reduziert Strafe für Diebstahl aus Gerhard Richters Altpapier

Der Dieb mehrerer Entwürfe aus dem Altpapier des Künstlers Gerhard Richter hat vor Gericht eine Reduzierung seiner Geldstrafe erreicht. Das Landgericht Köln verurteilte ihn am 03.12.2019 zu 60 Tagessätzen à 20 Euro – also insgesamt 1.200 Euro. Es hielt ihm dabei vor allem ein Geständnis zugute, das er zuvor abgelegt hatte. In erster Instanz war der 50-Jährige zu einer Geldstrafe von 3.150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Dieb war sich keiner Schuld bewusst

Der 50-Jährige hatte in seinem Geständnis geschildert, wie er einst erfolglos versucht hatte, Richter, einem der teuersten Maler der Welt, an dessen Haus in Köln eine Mappe mit Kunstwerken zu verkaufen. Auf dem Rückweg sei ihm dann eine umgestürzte Altpapiertonne aufgefallen. "Aus Hilfsbereitschaft" habe er sie aufgehoben – und dabei die weggeschmissenen Entwürfe aus Richters Atelier entdeckt. "Ich war mir keiner Schuld bewusst", sagte der Münchner, der nach eigenen Angaben arbeitslos ist. "Hätte ich sie nicht genommen, hätte sie jemand anderes genommen." Das Gericht glaubte dieser Schilderung. Dennoch handle es sich um Diebstahl, stellte der Richter klar.

LG Köln, Urteil vom 03.12.2019

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2019 (dpa).