LG Köln re­du­ziert Stra­fe für Dieb­stahl aus Ger­hard Rich­ters Alt­pa­pier

Der Dieb meh­re­rer Ent­wür­fe aus dem Alt­pa­pier des Künst­lers Ger­hard Rich­ter hat vor Ge­richt eine Re­du­zie­rung sei­ner Geld­stra­fe er­reicht. Das Land­ge­richt Köln ver­ur­teil­te ihn am 03.12.2019 zu 60 Ta­ges­sät­zen à 20 Euro – also ins­ge­samt 1.200 Euro. Es hielt ihm dabei vor allem ein Ge­ständ­nis zu­gu­te, das er zuvor ab­ge­legt hatte. In ers­ter In­stanz war der 50-Jäh­ri­ge zu einer Geld­stra­fe von 3.150 Euro (90 Ta­ges­sät­ze zu je 35 Euro) ver­ur­teilt wor­den. Da­ge­gen hatte er Be­ru­fung ein­ge­legt.

Dieb war sich kei­ner Schuld be­wusst

Der 50-Jäh­ri­ge hatte in sei­nem Ge­ständ­nis ge­schil­dert, wie er einst er­folg­los ver­sucht hatte, Rich­ter, einem der teu­ers­ten Maler der Welt, an des­sen Haus in Köln eine Mappe mit Kunst­wer­ken zu ver­kau­fen. Auf dem Rück­weg sei ihm dann eine um­ge­stürz­te Alt­pa­pier­ton­ne auf­ge­fal­len. "Aus Hilfs­be­reit­schaft" habe er sie auf­ge­ho­ben – und dabei die weg­ge­schmis­se­nen Ent­wür­fe aus Rich­ters Ate­lier ent­deckt. "Ich war mir kei­ner Schuld be­wusst", sagte der Münch­ner, der nach ei­ge­nen An­ga­ben ar­beits­los ist. "Hätte ich sie nicht ge­nom­men, hätte sie je­mand an­de­res ge­nom­men." Das Ge­richt glaub­te die­ser Schil­de­rung. Den­noch hand­le es sich um Dieb­stahl, stell­te der Rich­ter klar.

LG Köln, Urteil vom 03.12.2019

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2019 (dpa).

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