Anklage kündigt Rechtsmittel an
Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Rechtsmittel gegen das Urteil an, das zunächst aber noch schriftlich vorliegen müsse. Die Anklage hatte ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Zahlung von 5.000 Euro als Bewährungsauflage gefordert.
Teil der Ermittlungen im Fall Franco A.
Die Durchsuchungen in der Graf-Zeppelin-Kaserne des KSK in Calw in Baden-Württemberg am 15.09.2017 waren Teil der Ermittlungen im Fall Franco A. Dem Oberleutnant wird von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, einen Anschlag geplant und sich als Asylbewerber ausgegeben zu haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Den Haftbefehl gegen A. hatte der Bundesgerichtshof jedoch Ende November 2017 aufgehoben – mangels dringenden Tatverdachts.
Informationen zu geplanter Durchsuchung weitergegeben?
Das Gericht musste klären, ob der MAD-Mann als ein Ansprechpartner für das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnisse von der geplanten Durchsuchung hatte und an den KSK-Unteroffizier Andre S., der auch Vertrauensperson des MAD war, weitergegeben hatte. Andre S. und zwei weitere KSK-Soldaten sollten ohne vorherige Informationen als Zeugen vernommen werden, weil sie der Bundesanwaltschaft als enge Kontaktpersonen von Franco A. galten. Angesetzt waren auch bundesweite Durchsuchungen.
Verletzung von Dienstgeheimnissen nicht nachgewiesen
Zum Vorwurf der Verletzungen von Dienstgeheimnissen sagte die Richterin nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen: "Diesen Nachweis konnte man hier nicht positiv führen." Auch habe der Zeuge Andre S. ausgesagt, er habe keine Informationen von dem Oberstleutnant erhalten. Dass der militärische Vorgesetzte von Andre S. ausgesagt hatte, dieser habe von entsprechenden Informationen von einem MAD-Oberstleutnant gesprochen, sei eine Information vom Hörensagen. An diese müssten besondere Anforderungen gestellt werden, um Glaubwürdigkeit und Widersprüche zu prüfen. Dass der Vorgesetzte Andre S. im Verfahren als "Schwätzer" und "Schaumschläger" bezeichnet habe, biete keine "Anknüpfungspunkte" für Glaubwürdigkeit.
Staatsanwaltschaft ordnete BKA-Vermerk als belastend ein
Die Staatsanwaltschaft hatte am 27.03.2019 auch einen BKA-Vermerk vorgelegt. In diesem heißt es, dass der Angeklagte zwar nicht über Durchsuchungen informiert war, aber mit den Vorgehensweisen des BKA vertraut gewesen sei. Sie ordnete dies belastend ein.
Verteidigung plädierte auf Freispruch
Dagegen hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Razzia sei bekannt geworden, weil die KSK-Soldaten auf dem Dienstweg aufgefordert worden seien, sich für den Tag der Vernehmung in der Kaserne bereitzuhalten. "Es pfiffen die Spatzen von den Dächern, dass da an diesem Freitag etwas passiert", sagte der Verteidiger.
Vorwürfe zu rechtsextremen Netzwerken im Raum
Der Prozess war auch politisch brisant, weil Vorwürfe rechtsextremer Netzwerke im Raum stehen, die von politischer Seite Rufe nach Aufklärung haben laut werden lassen. Die Opposition im Bundestag hat deswegen mehrere Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Diese hat erklärt, es gebe keine Kenntnisse über rechtsextreme Netzwerke in den Sicherheitsbehörden. Der MAD hat seine Zentrale in Köln.