AG Kissingen stellt Prozess gegen harten Bundeswehr-Ausbilder gegen Geldbuße ein

Der Prozess gegen einen Ausbilder der Bundeswehr wegen fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen ist gegen eine Geldauflage von 2.400 Euro eingestellt worden. Der 41 Jahre alte Hauptfeldwebel hat am 15.05.2018 ein entsprechendes Angebot des Amtsgerichts Bad Kissingen angenommen (Az.: Cs 7 Js 6147/17).

Soldaten mussten bei großer Hitze marschieren

Dem Mitarbeiter des Bundeswehr-Ausbildungszentrums im fränkischen Hammelburg war vorgeworfen worden, im September 2016 während eines anstrengenden Marsches bei großer Hitze nicht ausreichend auf den gesundheitlichen Zustand der Kursteilnehmer geachtet zu haben. Vier der insgesamt 30 Soldaten brachen nach dem Marsch zusammen und mussten teils lange auf Intensivstationen behandelt werden. Die internen Ermittlungen in dem Fall hatte die Bundeswehr mit Blick auf das Verfahren vor dem Amtsgericht zunächst ruhen lassen, wie ein Bundeswehr-Sprecher am Rande des Prozesses sagte. Sie sollen nun abgeschlossen werden.

Anstrengender Marsch war Teil des Eingangstests für Einzelkämpferlehrgang

Der anstrengende Marsch bei Temperaturen von mehr als 30 Grad war Teil eines Eingangstests für einen Einzelkämpferlehrgang. Das ist eine Ausbildung, die in der Regel von besonders sportlichen angehenden Elitesoldaten absolviert wird. Die Männer hatten zehn Kilogramm Gepäck auf den Schultern. Damit liefen sie zunächst zu einer Hindernisbahn, mussten diese überwinden, dann 3.000 Meter auf Zeit absolvieren und anschließend mit Gepäck die etwa drei Kilometer zurück in die Kaserne im Laufschritt zurücklegen.

AG Bad Kissingen, Beschluss vom 15.05.2018 - 15.05.2018 Cs 7 Js 6147/17

Redaktion beck-aktuell, 15. Mai 2018 (dpa).

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