Steine und Fäkalien auf das BVerfG: Gestern geworfen, heute bestraft

Weil er Fäkalien und einen Stein auf das BVerfG warf, muss ein 48-Jähriger eine Geldstrafe zahlen. Doch das Gericht war nicht das einzige Ziel: Auch andere Einrichtungen in Berlin waren wohl nicht sicher vor den Würfen des Mannes.

Das AG Karlsruhe verurteilte den Geständigen in einem besonders beschleunigten Verfahren wegen Sachbeschädigung zu 80 Tagessätzen à 30 Euro (Urteil vom 14.01.2025 - 16 Ds 280 Js 1278/25). Damit gilt der Mann nicht als vorbestraft. Das Urteil sei rechtskräftig, teilte die Sprecherin des AG mit. In Berlin werden dem Mann auch Würfe auf das Bundeskanzleramt und das Bundesinnenministerium zur Last gelegt.

Weitere Taten eingeräumt

In dem Prozess in Karlsruhe ging es nur um den Vorfall von Montagnachmittag. "Noch im Gespräch mit den Bundespolizeibeamten holte der Angeklagte eine mit einem Stein gefüllte Plastiktüte hervor und warf diese unvermittelt gegen die Scheibe der Pforte des Bundesverfassungsgerichts", hieß es. Der Stein sei mit Plastik ummantelt gewesen, in dem sich Fäkalien befanden. Durch den Wurf seien Lamellen eines Sonnenschutzrollos verbogen sowie eine Sicherheitsverglasung in Form von Kratzern beschädigt worden.

"Der Angeklagte ist in jüngster Zeit mehrfach mit ähnlichen Delikten in Erscheinung getreten, unter anderem vor kurzem mit einer ähnlichen Attacke gegen das Bundeskanzleramt", teilte das Gericht mit. Am Freitag soll er am Innenministerium, am Sonntag am Bundeskanzleramt aufgefallen sein. Der Mann habe auch diese Taten eingeräumt und gesagt, er habe Aufmerksamkeit für eine von ihm betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen.

AG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2025 - 16 Ds 280 Js 1278/25

Redaktion beck-aktuell, js, 14. Januar 2025 (dpa).