Ein unerwartetes Ende hat am 14.06.2018 ein Prozess wegen Volksverhetzung in Nordhessen genommen. Das Amtsgericht Hofgeismar stellte das Verfahren kurz vor der Verhandlung ein, der angeklagte Künstler Artur Klose stand schimpfend vor dem Gerichtsgebäude. Die Einstellung sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, sagte ein Gerichtssprecher. Grund ist, dass gegen den Künstler ein schwerwiegenderes Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz läuft. Am Nachmittag kam es bei dem Mann zu einer neuen Polizeiaktion.
Betroffener posierte mit Sturmgewehr für Internetfoto
Die Einstellung sei "schlimmer" als eine Verurteilung, sagte Klose. Er betreibt eine Internetseite unter einer Adresse, die "Kanacken" als "Untermenschen" bezeichnet. Damit will er die Zustände in der Gesellschaft zeigen, wie er sagt. Gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung hatte er mit Berufung auf die Kunstfreiheit Einspruch eingelegt. Zwei Wochen vor der Verhandlung posierte der 47-Jährige dann auf einem Foto in einem sozialen Netzwerk mit einem Sturmgewehr. Eine Attrappe und ein Kunstobjekt sei das gewesen, sagt er.
Echtheit beschlagnahmter Gewehre wird noch untersucht
Das Foto löste einen Polizeieinsatz aus. Klose wurde kurzzeitig festgenommen, das Gewehr beschlagnahmt. Ob es einsatzfähig war, sei noch Gegenstand der Ermittlungen, sagte ein Polizeisprecher. Bereits am 14.06.2018 gab es einen erneuten Polizeieinsatz bei dem 47-jährigen wegen Facebook-Bildern mit einer Kalaschnikow. Polizeibeamte durchsuchten die Wohnung des Künstlers und stellten das Sturmgewehr sicher, wie ein Polizeisprecher am Abend mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass es sich dabei um ein echtes Modell handele.
Redaktion beck-aktuell, 15. Juni 2018 (dpa).
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Ceffinato, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internetplattformbetreibern, JuS 2017, 403
BGH, Volksverhetzung – Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen, NStZ-RR 2016, 369
Ostendorf/Frahm/Doege, Internetaufrufe zur Lynchjustiz und organisiertes Mobbing, NStZ 2012, 529
BGH, Volksverhetzung durch politisches Programm im Internet, NStZ 2007, 216
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