Schnelle Verurteilung nach Demonstration gegen Corona-Maßnahmen

Wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Hannover in einem beschleunigten Verfahren einen 45-Jährigen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro verurteilt. Er hatte im Zuge einer Versammlung gegen Corona-Maßnehmen eine Polizeikette durchbrochen und in der Folge einen Polizisten mit einem Stoß verletzt.

Polizist nach Stoß im Rippenbereich verletzt

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 10.01.2022 in Hannover mit anderen Personen ohne vorgeschriebene Mundnasenbedeckung an einer Versammlung gegen die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie teilgenommen zu haben. Als die Polizei die Versammlung zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit mittels Polizeikette stoppte, durchbrach der Angeklagte die Polizeikette und flüchtete. Als der Angeklagte kurz darauf von einem Polizeibeamten gestellt wurde, stieß er den Beamten zu Boden, worauf dieser gegen einen Fahrradständer fiel und dadurch Verletzungen im Rippenbereich und am rechten Knie erlitt.

Beschleunigtes Verfahren angewendet

Das beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO ist zulässig, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist und in der Regel die Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr mit oder ohne Bewährung zu erwarten ist. Die Hauptverhandlung soll spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrages bei Gericht stattfinden. Seit einigen Jahren wendet die Staatsanwaltschaft Hannover das beschleunigte Verfahren in enger Abstimmung mit dem Amtsgericht Hannover sehr erfolgreich bei geeigneten Straftaten (z.B. Ladendiebstählen oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz) an, insbesondere wenn die Täter auf frischer Tat festgenommen wurden und aufgrund fehlenden Wohnsitzes zu einer später stattfindenden Hauptverhandlung nicht geladen werden können. Hier habe der Angeklagte den Vorwurf eingeräumt, teilte das Gericht mit. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.

AG Hannover, Urteil vom 17.02.2022

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2022.