Weil sich zwei Urlauber auf Mauritius ein 1,40 Meter breites Bett teilen mussten, erhält ein Kläger aus Hamm in Nordrhein-Westfalen 15% seines Reisepreises zurück, wie das Gericht am Montag mitteilte (Urteil vom 22.02.2024 - 471 C 6110/23).
Der Mann hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers bei der Hochzeitsreise neben dem Zimmer für sich und seine Frau ein Dreibettzimmer für drei Mitreisende gebucht. Nach einigem Hin und Her sei den Begleitern vor Ort ein Zimmer mit zwei Betten mit jeweils 1,40 Meter Breite zur Verfügung gestellt worden. Das Gericht entschied nun aber, dass Reisende in einem Hotel, das der Veranstalter selbst mit fünf "Sonnen" bewertet, jeweils mit einem Schlafplatz von mehr als 70 Zentimetern Breite rechnen dürfen.
Im Prospekt sei von einem "besonders hochwertigen Hotel" mit "komfortabler Ausstattung" die Rede gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Weil die angebotene Ausstattung nach Auffassung des Gerichts nicht der vertraglichen Vereinbarung entsprach, erhält der Kläger die Erstattung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.