AG Hannover: Bewährungsstrafe für Autofahrerin nach Tötung eines Radfahrers

Für die fahrlässige Tötung eines Radfahrers hat eine Autofahrerin, die am Steuer telefoniert hatte, eine 14-monatige Bewährungsstrafe erhalten. Die junge Frau gestand am 08.02.2018 im Amtsgericht Hannover unter Tränen, den Tod des 67-Jährigen verursacht zu haben. Sie muss darüber hinaus für ein Jahr ihren Führerschein abgeben und eine Geldbuße zahlen (Az: 230 Ds 578/17, rechtskräftig).

Rote Ampel überfahren

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige im Juli 2017 trotz roter Ampel mit Tempo 50 bis 60 auf eine Kreuzung in Langenhagen bei Hannover fuhr. Der Radfahrer hatte Grün. Er wurde von dem Sportwagen der Frau erfasst und mit dem Kopf auf die Dachkante des Autos geschleudert, zwei Tage später starb er im Krankenhaus.

Aufwühlendes Telefongespräch geführt

Nach Angaben ihres Rechtsanwaltes hatte die Frau während der Unfallfahrt mit dem Smartphone ein aufwühlendes Gespräch mit ihrem damaligen Freund in der Trennungsphase geführt. Dabei habe sie aber Ohrstöpsel benutzt, wie es erlaubt sei, sagte der Jurist. Die Verteidigung verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

AG Hannover, Urteil vom 08.02.2018 - 08.02.2018 230 Ds 578/17

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2018 (dpa).

Mehr zum Thema