Rote Ampel überfahren
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 25-Jährige im Juli 2017 trotz roter Ampel mit Tempo 50 bis 60 auf eine Kreuzung in Langenhagen bei Hannover fuhr. Der Radfahrer hatte Grün. Er wurde von dem Sportwagen der Frau erfasst und mit dem Kopf auf die Dachkante des Autos geschleudert, zwei Tage später starb er im Krankenhaus.
Aufwühlendes Telefongespräch geführt
Nach Angaben ihres Rechtsanwaltes hatte die Frau während der Unfallfahrt mit dem Smartphone ein aufwühlendes Gespräch mit ihrem damaligen Freund in der Trennungsphase geführt. Dabei habe sie aber Ohrstöpsel benutzt, wie es erlaubt sei, sagte der Jurist. Die Verteidigung verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.