Im vorliegenden Fall griff eine Nachbarin zur Selbsthilfe, weil sie befürchtete, dass das Wurzelwerk ihrer Bäume bei Neubauarbeiten auf dem angrenzenden Grundstück beschädigt werden könnte: Sie betrat mehrfach das fremde Grundstück und behinderte die dort durchgeführten Baggerarbeiten. Die Bauherren ersuchten um Erlass eines Betretungsverbots.
Das Amtsgericht Hannover (Urteil vom 16.10.2023 - 435 C 8845/23) hat dem Verfügungsantrag entsprochen und der eigenmächtigen Nachbarin aufgegeben, das Betreten des fremden Grundstücks zu unterlassen. Unabhängig von der Frage, ob ihr zum Schutz des Wurzelwerks Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche zustehen, sei jedenfalls das bloße Betreten eines Grundstücks durch unbefugte Personen ohne den Willen des Besitzers unzulässig. Mögliche berechtigte Abwehransprüche müssten zunächst im Weg des behördlichen Einschreitens beziehungsweise auf gerichtlichem Weg geltend gemacht werden.