Wegen des Zeigens des “Z“-Symbols in der Heckscheibe seines Autos hat das Amtsgericht Hamburg einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das Gericht habe den Autofahrer am 25.10.2022 wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Angeklagte habe nicht bestritten, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt zu haben.
AG: Gutheißen des Ukraine-Krieges stellt "Billigung von Straftaten" dar
"“Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt", erklärte der Sprecher. Das "Z" stelle das Symbol der russischen Kriegführung dar. Der Buchstabe steht für die Parole “Za Pobedu“ (Auf den Sieg). Das sei der Allgemeinheit aufgrund der breiten Berichterstattung in den Medien unmittelbar vor dem Tatzeitpunkt Ende März allgegenwärtig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
AG Hamburg, Urteil vom 25.10.2022 - 240 Cs 121/22
Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Das vielleicht verbotene “Z“, Meldung der Redaktion FD-StrafR vom 08.04.2022, FD-StrafR 2022, 447612
LG Kassel, Begriff der Billigung von Straftaten, BeckRS 2019, 55047
OLG Hamm, Auslegung der Tatbestände des Billigens von Straftaten und der Volksverhetzung, BeckRS 2019, 33542