Tötung auf Verlangen: Enkel freigesprochen

Ein 34-Jähriger, der seine schwer kranke Großmutter laut Anklage auf ihren Wunsch hin tötete, ist in einem Hamburger Prozess freigesprochen worden. Der Drogenabhängige sei aufgrund psychischer Ausnahmesituation schuldunfähig gewesen, urteilte das AG St. Georg.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Tötung auf Verlangen vorgeworfen, was nach § 216 StGB strafbar ist. Er habe der Anklage zufolge seiner erheblich vorerkrankten Großmutter auf deren ausdrücklichen Wunsch hin sechs Tabletten des Medikaments Alprazolam verabreicht sowie ein heroinhaltiges Gemenge intravenös gespritzt. Die 72-Jährige starb daraufhin, wie von ihr und dem Angeklagten beabsichtigt, an einer akuten Heroinüberdosierung.

In dem Prozess hatte der Enkel seine schwere Familiengeschichte erzählt: Seine Eltern seien beide drogenabhängig gewesen, er sei bei seiner Großmutter aufgewachsen. Sie sei zum Tatzeitpunkt sein einziger Halt gewesen. Es sei ihr aber sehr schlecht gegangen. "Sie wollte erlöst werden", schilderte er. Die Frau habe ihn gebeten, ihr zu helfen. Er habe keinen anderen Ausweg gesehen.

Nach dem Tod der Großmutter sei er in Panik geraten. Nach Überzeugung des Gerichtes wollte der Mann anschließend mit Hilfe von Heroin und Tabletten Suizid begehen, schrieb mehrere Abschiedsbriefe und fügte sich schwere Verletzungen zu. Doch er überlebte und rief die Rettungskräfte.

Redaktion beck-aktuell, ak, 11. Januar 2024 (dpa).