Unverpixelte Videos hochgeladen
Der Angeklagte hatte am 02.04.2021 an der Außenalster Videointerviews geführt, als zwei Polizisten die Gruppe auf die Maskenpflicht aufmerksam machten. Freddy Independant filmte die sich daraus entwickelnde Diskussion mit den Beamten und streamte sie zum Teil live auf Instagram. Später lud er auf verschiedenen Plattformen drei Videos hoch. Eines war mit "Blödizei" betitelt und zeigte die Beamten unverpixelt und mit Namensschild. Die Polizisten hatten ihn während des Einsatzes mehrfach aufgefordert, sie nicht zu filmen. Damit verstieß der Angeklagte laut Gericht gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen.
Keine Kritik an den Corona-Maßnahmen
"Gegenstand ist nicht Ihre Kritik an den Corona-Maßnahmen - ganz im Gegenteil, Sie dürfen sich kritisch äußern. Aber Sie dürfen nicht Leute an den digitalen Pranger stellen", sagte die Richterin zu dem Angeklagten, der in der Verhandlung nach eigenen Angaben zum ersten Mal in diesem Jahr eine Maske trug. Die Videos waren mehr als sechs Millionen Mal geklickt worden, vor allem auf der Plattform Tiktok. Der 30-Jährige bedauerte sein Verhalten, auch gegenüber den als Zeugen geladenen Beamten. Wegen zweier ähnlicher Vorfälle war er bereits im vergangenen April, wenige Tage nach den jetzt verhandelten Taten, vom Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.200 Euro verurteilt worden.