Ein Autobahngaffer ist in Bayern zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Der Günzburger Amtsgerichtdirektor Walter Henle sagte am 12.12.2017, dass ein entsprechender Strafbefehl gegen den Lasterfahrer rechtskräftig geworden sei. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet, dass der Beschuldigte nun 2.700 Euro zahlen müsse.
Mit Smartphone Unfallopfer gefilmt
Im September 2017 war ein 59 Jahre alter Motorradfahrer auf der A8 tödlich verunglückt. Der 50 Jahre alte Lasterfahrer war ausgestiegen und hatte mit seinem Smartphone gefilmt, wie die Ersthelfer vergeblich versuchten, das Leben des Mannes zu retten. Polizisten nahmen dem Gaffer das Telefon ab. Sie erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Schiemann, Das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften, NJW 2017, 1846
Scheffler, Zur Strafbarkeit von "Gaffern", NJW 1995, 232