AG Gießen: Freispruch in Betrugsfall um falsche Vatikanbank-Kredite

Ein Verfahren zu einem Betrugsfall um einen falschen Erzbischof und vermeintliche Millionenkredite der Vatikanbank ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Gießen sah es am 13.03.2017 zwar als erwiesen an, dass Gutgläubige um ihr Geld gebracht worden sind. Doch war es nicht zweifelsfrei von der Schuld des 65 Jahre alten Angeklagten überzeugt. Also hieß es "im Zweifel für den Angeklagten“. Der mutmaßliche Haupttäter in dem Fall ist derweil unauffindbar.

"Falscher" Erzbischof lockt Kunden Geld für Provisionen aus der Tasche

Dem 65-Jährigen aus Gießen war vorgeworfen worden, im Jahr 2010 gemeinsam mit dem bislang unbekannten Komplizen die falschen Kredite angeboten zu haben. Der Unbekannte soll sich als Erzbischof und Bevollmächtigter der Vatikanbank ausgegeben haben. Zwei Kunden - Geschäftsleute mit ambitionierten Bauvorhaben - zahlten für die versprochenen Darlehen insgesamt 132.000 Euro Provision. Allerdings warteten sie danach vergeblich auf die erhofften 100 beziehungsweise 400 Millionen Euro.

Angeklagter sieht sich selbst als Opfer der Täuschung

Der Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses beteuert, selbst von dem vermeintlichen Kirchenmann mit dem wohl erfundenen Namen "Monsignore Kamper“ getäuscht worden zu sein. Der 65-Jährige hatte 2010 als Architekt gearbeitet. Er habe Kontakt zu dem "Monsignore“ aufgenommen, um seinen Kunden zu Krediten zu verhelfen und für sich selbst ein günstiges Darlehen erhofft.

Gericht konnte Schuld nicht nachweisen

Dessen "abstruse Aussagen“ hätten nicht widerlegt werden können, begründete das Gericht jetzt den Freispruch. Zu den Merkwürdigkeiten gehörten aus Sicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, dass sich der "Monsignore“ nur in Hotels in Luxemburg mit den Kunden getroffen hatte. Diese sollten die Provision bar bezahlen - und wurden noch nicht einmal stutzig, als der "Monsignore“ für die sehr günstigen Millionenkredite keine Sicherheiten verlangte.

Falscher Bischof noch nicht gefasst

Wo der falsche Bischof steckt, ist unklar. "Wir finden ihn nicht“, sagte die Vorsitzende Richterin. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnte er mit der Masche insgesamt mehr als eine Million Euro erbeutet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 14. März 2017 (dpa).

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