AG Frankfurt am Main: Starke Zugluft in Passivhaus begründet Mietmangel

Kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus stellt einen Mietmangel dar, der eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 18.08.2017 hervor (Az.: 33 C 1251/17 (76), rechtskräftig).

Mieter fühlen sich durch Zugluft gestört

Die Kläger hatten dem Gericht in der Verhandlung berichtet, dass, nachdem sie in das Passivhaus eingezogen waren, trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei. Die Vermieterseite hielt dem entgegen, dass Beeinträchtigungen durch Zugluft, wenn überhaupt, nur eine unerhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung seien, welche im Sommer gar nicht auftrete.

AG: Zugluft in Passivhaus konstruktionsbedingt möglich

Das Gericht hat zunächst ausgeführt, dass Passivhäusern grundsätzlich und konstruktionsbedingt der Nachteil anhafte, dass die vorgegebene Raumtemperatur in den jeweiligen Wohnungen nur zu einem sehr geringeren Maße verändert werden kann. Bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sei darüber hinaus konstruktionsbedingt häufig, zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens, mit Zugluft zu rechnen. Diese beiden Punkte seien, mögen sie auch für die Mieter unangenehm sein, grundsätzlich kein Mangel der Wohnung im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Mangel bejaht: Zugluft wegen Ausmaßes nicht mehr hinzunehmen

Vorliegend ging das AG aber dennoch von einem Mangel der Wohnung aus. Aufgrund des Ergebnisses des zuvor durchgeführten Beweissicherungsverfahrens kam das Gericht nämlich zu der Überzeugung, dass das Auftreten von Zugluft in der hier maßgebenden Form jedenfalls aufgrund eines Bauausführungsfehlers über das erwartbare und damit hinzunehmende Maß hinausging. Auch wenn die Auswirkungen im Sommer geringer seien als im Winter, rechtfertige dies eine Minderung der Miete in Höhe von 10%.

AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.08.2017 - 33 C 1251/17

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2018.

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