Waffenrecht versus Kunstfreiheit
Der 57-Jährige hatte im März eine Vortragsreise nach Dubai angetreten, zu der er auch einige seiner Kunstobjekte mitgenommen hatte. Auf dem Frankfurter Flughafen wurde der "Schlagring mit abnehmbarer Sternform" als verbotene Waffe sichergestellt und beschlagnahmt. Zizka erhielt einen Strafbefehl über 3.000 Euro (50 Tagessätze), gegen den er Einspruch einlegte. Vor Gericht berief er sich auf die Kunstfreiheit, die über dem Waffenrecht stehe.
Modifizierter Schlagring mit Plätzchenform
Mit der Verbindung zwischen dem einem Schlagring ähnlichen Eisenteil und der aufgesteckten Plätzchenform habe er zu einem "Diskurs zwischen heiler Welt und der von Gewalt geprägten globalen Welt" aufrufen wollen, sagte der Künstler. Für einen wirklichen Kampfeinsatz sei die "Schlagende Verbindung" ungeeignet.
Künstler hatte Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage abgelehnt
"Ich möchte das Ding jedenfalls nicht im Gesicht haben", sagte Amtsrichter Michael Demel in der Urteilsbegründung. Auch wenn Zizka ein nachvollziehbares künstlerisches Konzept für sein Kunstwerk habe, bleibe es doch eine Waffe. Zizka, der eine Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage abgelehnt hatte, bleibt nun die Möglichkeit der Berufung zum Landgericht.