Weil er trotz eines positiven Corona-Befundes an zwei Tagen in einem Seniorenheim gearbeitet und seine Tochter auch noch zur Schule gebracht hatte, muss ein Altenpfleger drei Geldbußen von jeweils 500 Euro zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verkündete am Donnerstag ein entsprechendes Urteil. Die drei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz müssten als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Verstoß gegen Quarantäneanordnung
Der Angeklagte war nach entsprechenden Symptomen im April vergangenen Jahres vom Gesundheitsamt im Main-Taunus-Kreis aufgefordert worden, sich sofort in Quarantäne zu begeben. Gleichwohl erschien er noch zwei Mal an seiner Arbeitsstelle in einem Seniorenheim und blieb erst zu Hause, als zwei Tage später der positive Covid-19-Befund feststand. Daneben hatte er auch noch die Tochter zur Schule gebracht.
Zeugen widerlegen Unwissen des Mannes
Vor Gericht bestritt er die Vorwürfe und gab an, von der Erkrankung erst vier bis fünf Tage später erfahren zu haben. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bestätigten jedoch als Zeugen, den Mann vor den Verstößen telefonisch zur Quarantäne aufgefordert zu haben. Das Gericht verhängte daraufhin die Geldbußen.
AG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.05.2021 - 27.05.2021 8940 Js 223144/20
Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Deutscher, Die "Corona-Krise" – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ZAP 2020, 489
Fromm, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Sanktionen zur Einhaltung der infektionsschützenden Maßnahmen gegen das Coronavirus, VR 2020, 186