AG Frankfurt am Main: Terrorverdächtiger Tunesier muss in Abschiebehaft

Ein hochgradig terrorverdächtiger Tunesier kommt trotz Aufhebung seines Haftbefehls durch den Bundesgerichtshof nicht auf freien Fuß, sondern muss in Abschiebehaft. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 18.08.2017 zumindest bis zum 23.10.2017 angeordnet, wie die Anwältin des Beschuldigten Haikel S. und die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage berichteten. Das Gericht entsprach damit einem Antrag der Ausländerbehörde.

Wegen Terrorverdachts in Untersuchungshaft

"Wir überlegen, ob wir Rechtsmittel einlegen", sagte die Anwältin des Mannes, Seda Basay-Yildiz. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die Begründung des Gerichts war zunächst nicht bekannt. Der 36-Jährige saß wegen Terrorverdachts rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Der BGH hatte den Haftbefehl am 17.08.2017 aufgehoben. Die genau Begründung ist noch nicht öffentlich.

Mann als hochgefährlich eingestuft

Die Ermittlungsbehörden halten den als Gefährder eingestuften Mann für hochgefährlich und werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet und dafür ein Unterstützungsnetzwerk aufgebaut zu haben. Die Pläne sollen noch in einer sehr frühen Phase gewesen sein. Die Ermittler legen dem Beschuldigten auch zur Last, Anwerber und Schleuser für den IS gewesen zu sein. In seiner Heimat steht er nach Angaben der Strafverfolger auch unter Terrorverdacht, weil er am schweren Anschlag 2015 in Tunis mit mehr als 20 Toten beteiligt gewesen sein soll. Haikel S. war Anfang Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt festgenommen worden. Zuvor hatten ihn die Polizei rund um die Uhr überwacht.

Abschiebung untersagt

Eine Abschiebung des Tunesiers hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt eigentlich untersagt, weil ihm in seinem nordafrikanischen Heimatstaat die Todesstrafe drohe.

AG Frankfurt a. M., Entscheidung vom 18.08.2017

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2017 (dpa).

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