"Für Euch schleppe ich nie wieder ab": Pannendienst-Inhaber flippt nach Handyverstoß aus

Eine Anzeige, nur weil er sein Handy in der Hand hatte? Zwei Beamte erklärten, der erwischte Abschleppunternehmer habe aus Wut auf die Motorhaube des Streifenwagens geschlagen. Nachdem der Richter ihn persönlich kennengelernt hatte, glaubte er die Schilderung des Nachtatverhaltens sofort.

Mit seinem Abschlepper war der Inhaber eines Pannendienstes nicht unterwegs, aber dafür hatte er am Steuer seines Fiats das Telefon in der Hand. Ob das Gerät am Mund oder am Ohr war, da waren sich die beiden Streifenbeamten acht Monate später beim AG Ellwangen nicht mehr sicher, aber das weitere Geschehen war ihnen im Gedächtnis geblieben: Wenn sie ihn wegen so einer "Kleinigkeit" anzeigen würden, würde er nie wieder Fahrzeuge für die Polizei abschleppen, habe der Fahrer gesagt. Dann, so die Aussage der Beamten weiter, habe er "aus Wut" auf die Motorhaube des Streifenwagens geschlagen. Vor Gericht räumte der Abschleppunternehmer nur ein, dass er sein Telefon "vielleicht" in der Hand gehabt habe. Jeder müsse aber vor Gericht die Wahrheit sagen und "Geld spiele keine Rolle".

Zumindest beim letzteren Punkt nahm ihn das AG Ellwangen (Urteil vom 14.04.2023 – 7 OWi 36 Js 5096/23) beim Wort: Der Richter verdoppelte die Regelgeldbuße auf 200 Euro. Denn er glaubte den Beamten: Dass sie die Position des Smartphones nach Monaten nicht mehr genau im Kopf hatten, spreche nicht gegen sie. Für sie spreche hingegen, dass sie sich durch das "selten respektlose" Verhalten noch gut an die Kontrolle erinnern konnten.

Der Auftritt des Unternehmers bei Gericht tat sein Übriges: "Vom Jähzorn des Betroffenen, der sofort laut wird, wenn ihm ein Satz nicht genehm ist, konnte sich das Gericht in der Hauptverhandlung einen eigenen Eindruck verschaffen, sodass das Gericht auch die Aussagen der Zeugen zum Nachtatverhalten des Betroffenen als überaus glaubhaft beurteilt."

AG Ellwangen, Urteil vom 14.04.2023 - 7 OWi 36 Js 5096/23

Redaktion beck-aktuell, Michael Dollmann, 18. März 2024.