AG Düsseldorf spricht Beauty-Bloggerin von Vorwurf versuchter Erpressung frei

Eine Bloggerin mit Schwerpunkt Beauty-Themen ist am 10.10.2018 in Düsseldorf vom Vorwurf der versuchten Erpressung eines Schönheitschirurgen freigesprochen worden. Das Gericht habe der Angeklagten die Tat nicht nachweisen können, sagte Amtsrichterin Heike Koppe. Es stehe Aussage gegen Aussage, weil das entscheidende Gespräch, über das die Bloggerin und der plastische Chirurg ganz gegensätzlich berichten, unter vier Augen stattfand. Nach Aussage des Chirurgen hatte die Angeklagte 100.000 Euro von ihm verlangt und ihm andernfalls eine Rufmordkampagne angedroht.

Influencerin mit Freispruch zufrieden

Wegen des Stresses um die Vorwürfe des Chirurgen habe sie ihr ungeborenes Baby verloren, sagt die Influencerin. Viele Follower hätten sich enttäuscht von ihr abgewandt. "Das werde ich ihm niemals verzeihen. Ich wünsche ihm das, was er mir gewünscht hat", entfährt es ihr, woraufhin die Richterin zur Mäßigung mahnt. Schließlich sei die 27-Jährige in einem Gerichtssaal. Doch nach ihrem Freispruch fängt sich die Oberhausenerin rasch wieder. "Ich bin einfach nur glücklich", sagt sie in die Fernsehkameras und umarmt lachend ihren Verteidiger.

Zahlung von 100.000 Euro oder Rufmordkampagne

Der Chirurg hatte behauptet, die junge Frau sei am 10.04.2017 in seiner Praxis erschienen und habe 100.000 Euro von ihm gefordert. Andernfalls werde sie mit einer Rufmordkampagne seine berufliche Existenz vernichten. Seinen beruflichen Erfolg habe er schließlich nur ihren positiven Berichten zu verdanken. "Ich habe Angst gehabt. Ich habe viel investiert und dann kommt jemand und droht, alles kaputtzumachen", sagte der 40-Jährige als Zeuge. "Ich war wirklich im Schockzustand – so etwas habe ich noch nicht erlebt." Er habe nicht gezahlt und zunächst sei auch nichts geschehen, sagte er aus. Doch als er drei Monate später in Urlaub gewesen sei, habe die Kampagne tatsächlich begonnen.

Angeklagte sieht sich selbst als Opfer

"Das ist komplett gelogen. Ich bin das Opfer", hatte die 27-Jährige beteuert. Sie habe sich mit dem Mediziner lediglich über die Rückerstattung der Kosten für eine – aus ihrer Sicht – missratene Operation gestritten. Der Prozess wirft kein vorteilhaftes Licht auf das Millionengeschäft mit der Eitelkeit und der Schönheitschirurgie rund um die Düsseldorfer Luxusmeile Königsallee: Es geht um Influencer, die positiv über bestimmte Operateure berichten, und um zweifelhafte Angebote von "Gratis"-Behandlungen, wie der Verteidiger andeutet.

Staatsanwältin beantragte selbst Freispruch

War die Staatsanwältin anfangs noch überzeugt, die Bloggerin habe ihre Macht durch angeblich 350.000 Abonnenten ihrer Social-Media-Kanäle auf kriminelle Weise missbraucht, beantragte sie am 10.10.2018 selbst den Freispruch. Dabei ist die Bloggerin für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Drei Geldstrafen wegen Betrugs wurden bereits gegen sie verhängt.

AG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2018

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2018 (dpa).

Mehr zum Thema