AG Düsseldorf: Haftstrafe nach Geldsammlung für angeblich krebskranke Tochter

Mit einer herzzerreißenden Geschichte von seiner angeblich krebskranken kleinen Tochter hatte ein Betrüger einen Rentner in Düsseldorf um sein Erspartes gebracht. Er habe kein Geld für die Behandlung seines leukämiekranken Babys und müsse selbst am Bein operiert werden, hatte der 46-Jährige behauptet. Weihnachten wird der Schwindler dafür hinter Gittern verbringen: Das Düsseldorfer Amtsgericht verurteilte den vorbestraften Mann am 06.12.2016 zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis ohne Bewährung.

Betrügereien mit rührseligen Geschichten

Es fing mit Beträgen von 20 Euro an, am Ende hatte der Betrüger seinem Opfer rund 14.000 Euro "mit rührseligen Geschichten aus den Rippen geleiert“, wie Richterin Uta Kretschmer feststellte. Als der hilfsbereite alte Mann für den Gauner sogar einen Kredit aufnehmen wollte, war eine Bankangestellte misstrauisch geworden und hatte die Polizei eingeschaltet. Die Ermittler fanden heraus: Die Tochter gibt es zwar, sie lebt aber in Italien bei ihrer Mutter, ist bereits elf Jahre alt und völlig gesund.

Keine Bewährungsstrafe mehr möglich

Fünf Vorstrafen wegen Diebstahls und Betrugs hat der 46-Jährige bereits auf dem Kerbholz. Auf der Anklagebank gab er jetzt den reumütigen Sünder: "Es tut mir alles sehr leid.“ Seine Verteidigerin versuchte zu erklären: "Er hatte kein Einkommen, war in wirtschaftlicher Not und verzweifelt. Seine Sozialprogose ist positiv.“ Das sah Richterin Uta Kretschmer anders: "Sie haben auf eine ziemlich miese Weise die Gutmütigkeit eines alten Mannes ausgenutzt.“ Bei dem Vorstrafenregister sei dann auch kein Raum mehr für eine weitere Bewährungsstrafe: "Ich fürchte, das würden sie als halben Freispruch empfinden.“

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2016 (dpa).

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