Richterin verneint Betrug
In der Hauptsache sprach Amtsrichterin Britta Brost den 33-Jährigen aber vom Vorwurf des schweren Betruges frei. Denn allzu bereitwillig hatte ein früheres Opfer des notorischen und mehrfach vorbestraften Betrügers diesem erneut insgesamt 121.000 Euro überwiesen. In der verzweifelten Hoffnung, die mehreren 100.000 Euro, die er an den Mann schon verloren hatte, endlich wiederzubekommen. Nachdem er schon mehrfach Opfer des Mannes geworden sei, könne von Täuschung und Irrtum nicht mehr die Rede sein, so die Richterin. Er habe gewusst, auf wen er sich einließ, und ihm das Geld dennoch gegeben. Strafrechtlich sei dies kein Betrug, so die Richterin. Trotz des anstehenden Prozesstermins hatte der Diplom-Ingenieur dem im Juli aus der Haft entlassenen Mann sogar erst vor zwei Wochen erneut 35.000 Euro zukommen lassen.