Der mehrfach vorbestrafte Mann war am Düsseldorfer Hauptbahnhof mit knapp fünf Gramm Heroin und 1,6 Gramm Cannabis erwischt worden. Nach alter Rechtslage hätte er eine nicht geringe Menge Drogen besessen, was als Verbrechen gilt. Nach dem neuen Cannabis-Gesetz, das seit Montag gilt, so Richterin Britta Brost, liege die Menge knapp unter dieser Grenze. Damit sei der Drogenbesitz nur noch ein Vergehen, was Geld- und Bewährungsstrafen ermögliche. Der geständige 37-Jährige erhielt deshalb nur sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Therapieauflage.