Die AfD kann den Auftakt ihres Bundestagswahlkampfs mit Spitzenkandidatin Alice Weidel wie geplant am 13.08.2017 im traditionsreichen Düsseldorfer Henkel-Saal veranstalten. Das Amtsgericht in Düsseldorf hat am 11.08.2017 eine entsprechende einstweilige Verfügung zugunsten des örtlichen AfD-Kreisverbands erlassen.
Saal-Betreiber war von Vertrag zurückgetreten
Der Saal-Betreiber war kurzfristig vom Vertrag mit dem Düsseldorfer AfD-Kreisverband zurückgetreten. Begründet hatte die Gesellschaft das vor allem mit möglichen Konflikten durch Gegendemonstrationen, mit einer Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Besucher und einer Gefährdung des Rufs des Hauses.
AG sag keine vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage
Dem folgte das Gericht im Eilverfahren nicht. Eine vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage bestehe derzeit nicht, begründete das Gericht seine Entscheidung. Es sei im Vorfeld auch keine Demonstration angekündigt worden. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Redaktion beck-aktuell, 11. August 2017 (dpa).
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