AG Cochem: Geldstrafen für Lehrer wegen rabiater Behandlung eines Wespenstichs

Weil sie den Wespenstich eines Schülers mit einer erhitzten Gabel behandelten, sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem wegen Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Insekt hatte den Schüler einer Schule im hessischen Rodgau nahe Offenbach bei einer Klassenfahrt im Mai 2017 in einer Jugendherberge in Rheinland-Pfalz gestochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am 13.09.2018 verkündet, wie eine Gerichtssprecherin am 14.09.2018 mitteilte.

Sachverhalt

Ein Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen - insgesamt 2700 Euro. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Wespenstich an der Hand gedrückt.

Lehrerin wegen Beihilfe verurteilt

Eine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zur Zahlung von 50 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt - insgesamt 2500 Euro.

Schüler erlitt Verbrennungen

Medien hatten unter Berufung auf den Anwalt des Schülers berichtet, dieser habe wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh tragen müssen.

AG Cochem, Urteil vom 13.09.2018

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2018 (dpa).

Mehr zum Thema