Falsches Zitat gepostet
In dem Facebook-Post hatte der Mann falsch behauptet, Göring-Eckardt habe mit Blick auf sexuelle Übergriffe bei einem Volksfest in Schorndorf (Baden-Württemberg) im Jahr 2017 gesagt, die Übergriffe zeigten "einen Hilferuf der Flüchtlinge, weil sie zu wenig von deutschen Frauen und ihren Gefühlen respektiert werden." Zudem hatte der Mann Äußerungen ergänzt, mit denen er Göring-Eckardt explizit beleidigte, und den Post mit entsprechenden Emojis versehen. Der Eintrag wurde von Facebook gelöscht. Der Mann habe zu den Vorwürfen gesagt, er sei mit dem gefälschten Zitat selbst "reingefallen". Obwohl Facebook-Nutzer den Mann darauf hingewiesen hätten, dass das Zitat falsch sei, habe er den Beitrag nicht gelöscht, so Emmer.
Berufung ist eingelegt
Über das Urteil vom 22.11.2021 hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zuvor berichtet. Es sei noch nicht rechtskräftig, sagte Emmer. Der 58-Jährige habe Berufung eingelegt. Nun müsse das Landgericht Trier über den Fall entscheiden. Der Mann aus einem Dorf an der Mittelmosel war bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Göring-Eckardt hatte am Wochenende getwittert: "Danke an alle, die sich seit Jahren darum kümmern, dass Hass und Gewalt im Netz nicht hingenommen werden." Und ihr Sprecher Andreas Kappler fügte hinzu: "Hass und Beleidigung sind keine Meinung. Demokratische Werte müssen überall gelten, auch im digitalen Raum."