AG Berlin: Zerschnittene Deutschlandfahne gepostet – 2.500 Euro Geldstrafe

Er hat eine zerschnittene Deutschlandfahne an seinem Arbeitsplatz aufgehängt und Bilder der kaputten Flagge ins Internet gestellt. Dafür muss ein 38-Jähriger nun 2.500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am 31.07.2018 der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole schuldig. Das Verhalten sei nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Facebook-Nutzer erstattete Anzeige

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe im Juni 2016 an der Tür seines Büros eine Deutschlandfahne mit abgetrenntem goldenen Streifen gefunden. Er habe diese fotografiert und gepostet, gab er zu. Die Veröffentlichung hatte er mit dem Kommentar versehen, dass man "ein Zeichen setzen" und den goldenen Streifen entfernen solle. "CutTheGold" habe er geschrieben, so die Anklage. Er habe "Verachtung für die mit der Flagge symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck bringen wollen“. Ein Facebook-Nutzer hatte Anzeige erstattet.

Zerstörung der Fahne nicht nachzuweisen

Angeklagt war der 38-Jährige auch, weil er die Fahne zerstört haben soll. Dies war dem Angeklagten nach Ansicht der Richterin aber nicht nachzuweisen. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Eine schwarz-rote Fahne aufzuhängen, sei nicht strafbar, sagte sie. Die Anwältin kündigte Rechtsmittel an.

AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 31.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2018 (dpa).