AG Berlin-Tiergarten verurteilt Autofahrer wegen Behinderung lebensrettenden Einsatzes

Weil er Rettungskräfte behindert hatte, die einen 18 Monate alten Jungen wiederbeleben wollten, ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Der 23-Jährige war wütend geworden, weil sein Auto bei dem Einsatz im November 2017 in Berlin-Moabit blockiert worden war. Aus Egoismus habe er von Beamten der Feuerwehr verlangt, den Rettungswagen wegzufahren und dann gegen einen Seitenspiegel geschlagen, begründete das Amtsgericht Tiergarten am 28.08.2018 sein Urteil (Az.: 269 Ds 20/18).

Angeklagter ließ Wut an Einsatzwagen aus

Der Angeklagte hatte zuvor gestanden. Er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder, erklärte der 23-Jährige. Vor Ort habe er "nicht wahrgenommen, worum es geht" und seine Wut an dem Einsatzwagen ausgelassen. Er sei froh, dass der kleine Junge gerettet werden konnte. Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe bereits im Vorfeld des Prozesses 2.000 Euro an die Eltern des Kindes gezahlt. Wegen Behinderung hilfeleistender Personen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Unter Einbeziehung von zwei früheren Verurteilungen bildete das Gericht allerdings eine Gesamtstrafe von 20 Monaten Haft auf Bewährung.

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 28.08.2018 - 28.08.2018 269 Ds 20/18

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2018 (dpa).

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