Das AG Berlin-Tiergarten verhängte wegen Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB eine Geldstrafe von 40 Tagessätze zu je 15 Euro (600 Euro) gegen eine 22-Jährige, die den Ausruf bei einer propalästinensischen Demonstration wenige Tage nach dem Überfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angestimmt hatte (Urteil vom 06.08.2024 - 261b Cs 1037/24).
Die Parole sei im Kontext zu sehen, begründete die Vorsitzende Richterin. Nur vier Tage zuvor sei es zu einem Angriff auf das israelische Staatsgebiet gekommen. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden. "Es sollte das Massaker gebilligt werden", so die Richterin weiter. In diesem Kontext sei die Parole ein "Aufstacheln" gewesen. Das Billigen sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.
Proteste im Gerichtssaal
Die 22-Jährige hatte laut Ermittlungen am 11. Oktober 2023 bei einer zuvor verbotenen Kundgebung in Berlin-Neukölln die umstrittene Parole angestimmt. Dabei habe sie sich in einer Gruppe von etwa 60 Personen befunden. Zunächst war ein Strafbefehl gegen die Angeklagte ergangen. Weil sie Einspruch dagegen einlegte, kam es zum Prozess. Kurz nach der Urteilsverkündung mussten Justizbedienstete den Saal wegen lautstarker Proteste von Zuschauern räumen.
Die Angeklagte hatte erklärt, es habe sich um eine legitime Aktion gehandelt. Sie sei eine Frau, die sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagiere, für "ein Ende der Gewalt" eintrete. Ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Parole sei "mehrdeutig". In diesem Fall gebe es keinen Hamas-Bezug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Terroranschlag verändert Bewertung
Seit dem Terrorangriff auf Israel gibt es in Berlin zahlreiche Demonstrationen im Kontext mit dem Gaza-Krieg. Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin bewerten die Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" dabei anders als vor dem Terroranschlag der islamistischen Hamas. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Infolge der Verfügung des Bundesinnenministeriums zum Betätigungsverbot für die islamistische Palästinenserorganisation Hamas und das palästinensische Netzwerk Samidoun liegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft generell zumindest ein Anfangsverdacht vor für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Wird - beispielsweise durch entsprechende Bilder - ein unmittelbarer Zusammenhang zu dem Terrorangriff der Hamas hergestellt, kann dies auch als Billigung von Straftaten gewertet werden.
Zu dieser Einschätzung kam das AG im aktuellen Fall. Es handele sich wahrscheinlich um die erste Verurteilung in diesem Kontext in einem Prozess, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani. Da das Gericht keine entsprechende Statistik führe, könne dies jedoch nicht mit Sicherheit gesagt werden.