Facebook-Gruppe: Aufruf zu Straftaten
Der Angeklagte hatte zuvor gestanden und erklärt, er habe sich "übelst über die Corona-Maßnahmen geärgert". Er bedauere sein damaliges Verhalten sehr. Der gelernte Gärtner war laut Anklage im Juni 2020 Mitglied einer geschlossenen, etwa 5.000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe. Ziel zumindest eines Teils der Gruppe sei es gewesen, im Chat zu schwersten Straftaten gegen Bundeskanzlerin Merkel sowie gegen Migranten aufzurufen. So habe der 40-Jährige gehetzt, Merkel sowie "Asylanten und Migranten" müssten "vernichtet" werden.
Angeklagter leidet an autistischer Störung
Der nicht vorbestrafte Angeklagte sagte weiter, das Schlimmste sei für ihn der Lockdown gewesen. "Ich durfte längere Zeit nicht zur Arbeit, durfte nicht mehr meine Freunde sehen", so der 40-Jährige, der laut Gutachten an einer autistischen Störung leidet. Auch seine Therapie in einer heilpädagogischen Ambulanz sei weggefallen. Er habe verstärkt Alkohol konsumiert - "ich wusste nicht mehr, was falsch und was richtig war". Er bereue die Taten und werde "nie wieder so einen Mist machen". Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Der 40-Jährige erklärte, er werde die Entscheidung annehmen.