Ein ehemaliger Berliner Galerist ist in einem Prozess um den Verkauf einer gefälschten Picasso-Maske freigesprochen worden. Dem 60-Jährigen sei nicht nachgewiesen worden, dass er an dem Betrug mit einer angeblich von Pablo Picasso (1881-1973) überarbeiteten und signierten alt-afrikanischen Holzmaske beteiligt war, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 12.07.2017 seine Entscheidung.
Auch Staatsanwaltschaft für Freispruch
Der Ex-Galerist hatte die Maske Anfang 2011 für 49.000 Euro an einen Privatsammler verkauft und dabei auch eine gefälschte Expertise vorgelegt. Im Prozess erklärte er, die Maske habe er auf Kommissionsbasis übernommen und für echt gehalten. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert.
Fälscher hat bereits gestanden
In einem ersten Prozess um die Picasso-Fälschung im Sommer 2014 hatte ein damals 52-Jähriger gestanden. Er habe die tatsächlich aus Afrika stammende Maske für etwa 250 Euro erstanden und mit einer gefälschten Signatur des spanischen Malers versehen. Das Gericht verhängte 15 Monate Haft auf Bewährung.
Redaktion beck-aktuell, 13. Juli 2017 (dpa).
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Löffler, Künstlersignatur und Kunstfälschung - Zugleich ein Beitrag zur Funktion des § URHG § 107
UrhG,
NJW 1993, 1421
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OLG Karlsruhe: Kunstliebhaber erhält Anzahlung auf gefälschtes Meisterwerk zurück, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.11.2004,
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