Ausschreitungen bei Corona-Protesten in Berlin
Der Mann aus Sachsen habe sich am 18.11.2020 in einer aufgeheizten Stimmung dazu hinreißen lassen, Flaschen aufzunehmen und zu werfen, begründete der Richter ihr Urteil. “Von dem Handeln ging hohe Gefährlichkeit aus.“ Rund 9.000 Menschen hatten sich damals in Berlin zu Protesten gegen die Corona-Politik versammelt, während der Bundestag über die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Corona-Pandemie beriet. Die Polizei hatte den Bereich damals weiträumig abgesperrt, erstmals seit Jahren wurden Wasserwerfer eingesetzt. Rund 2.500 Beamte waren nach Behördenangaben im Einsatz, knapp 80 von ihnen wurden verletzt.
Angeklagter: Habe nur leere Plastikflasche aufgehoben und zurückgeworfen
Der Angeklagte hatte erklärt, er habe nur eine leere Plastikflasche “aufgehoben und zurückgeworfen“. Er und seine Frau seien aus Sachsen nach Berlin gereist, um sich mit anderen Menschen, die wie sie als Selbstständige damals ohne Einnahmen waren, auszutauschen. Die Verteidigerin sagte, ihr Mandant sei kein Corona-Leugner. Die Staatsanwältin hatte auf ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Verteidigerin forderte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.