Nach Witz über Trump-Attentat: Freispruch für El Hotzo
© picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Mitten während des US-Wahlkampfes schoss ein Attentäter auf Donald Trump und traf ihn am Ohr. Ein Kommentar des Satirikers El Hotzo dazu hatte nun ein gerichtliches Nachspiel in Berlin.

Das AG Berlin-Tiergarten hat den Comedian und Satiriker Sebastian Hotz alias El Hotzo freigesprochen vom Vorwurf, das Attentat auf Donald Trump vor einem Jahr gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört zu haben (Urteil vom 23.07.2025 – 235 Ds 57/25). Dazu sei der Post des 29-Jährigen auf der Plattform X nicht geeignet gewesen, sagte Richterin Andrea Wilms in ihrer Urteilsbegründung. Es handele sich um "straflose Satire", auch wenn die Äußerungen möglicherweise geschmacklos gewesen seien. "Man muss sich streiten können über gute und schlechte Meinungen." 

Der Staatsanwalt hatte dagegen in seinem Plädoyer eine "milde Geldstrafe“ in Höhe von 6.000 Euro gefordert. "Auch Satiriker stehen nicht über dem Gesetz", sagte er. Die Posts fielen unter die sogenannte Hasskriminalität und seien unter anderem wegen ihrer Breitenwirkung – Hotz hat rund 740.000 Follower auf X – geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Es werde so ein Klima geschaffen, in dem Angriffe auf staatliche Funktionsträger gedeihen könnten.

"Ein bisschen unseriöser" als viele Kollegen

Hotz selbst sagte, er sei als Satiriker "ein bisschen unseriöser" als viele seiner Kollegen. Wenn ein Satiriker sich äußere, sei dies als Witz zu verstehen.

Vor einem Jahr hatte in Pennsylvania ein Attentäter auf Trump geschossen und ihn am rechten Ohr getroffen. Ein Besucher kam ums Leben, zwei weitere wurden verletzt. Der Täter wurde von Sicherheitskräften getötet. In einem Post verglich Hotz die Schüsse auf Trump mit dem "letzten Bus" und kommentierte: "Leider knapp verpasst." Ergänzend schrieb der 29-Jährige: "Ich finde es absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben."

Die umstrittenen Beiträge löschte Hotz kurz darauf, doch brach ein Shitstorm in den Online-Medien los, und es gab etliche Strafanzeigen gegen ihn. Eine unmittelbare Konsequenz war, dass der öffentlich-rechtliche ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Zusammenarbeit mit Hotz beim Jugendsender Fritz beendete.

AG Berlin-Tiergarten, Urteil vom 23.07.2025 - 235 Ds 57/25

Redaktion beck-aktuell, cil, 23. Juli 2025 (dpa).

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