Nach Vorwurf fingierten Mordversuchs: Freispruch für Autofahrer

Ein von vorne bis hinten vorgetäuschter Mordversuch an sich selbst? Oder doch Unbekannte oder betrunkene Jugendliche, darunter ein Michi, die einen 28 Kilogramm schweren Klotz auf ein Auto im Münsterland warfen? Vor dem Amtsgericht im westfälischen Beckum gab es am Dienstag am ersten Prozesstag die überraschende Antwort. Der wegen Vortäuschen einer Straftat angeklagte 59-Jährige wurde freigesprochen. Beim Angeklagten und seiner Frau flossen im Gerichtssaal die Tränen. Das AG hatte ursprünglich bis zum 8. November noch zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Nach Beweisaufnahme erhebliche Zweifel an Vorwürfen

Die waren aber nicht mehr nötig. Nach der Beweisaufnahme am ersten Verhandlungstag kamen erhebliche Zweifel an den Vorwürfen auf. Neben Pannen bei der DNA-Auswertung sagte eine Zeugin erstmals aus, dass sie ein wichtiges Beweisstück auch mit den Händen angefasst habe. Davon war bislang in den Ermittlungsakten nie die Rede gewesen.

Auswertung der Funkzelle bringt keine eindeutige Klärung

Ein Polizist relativierte die Belastung des Angeklagten durch die Auswertung der Funkzelle. Laut Anklage soll er länger am Tatort gewesen sein, als der Autofahrer gegenüber den Ermittlern angegeben hatte. Der Experte für die Auswertung der Daten im Polizeipräsidium Münster erklärte jedoch, dass der Radius des Funkmasts möglicherweise viel größer gewesen sein könnte. 30 Minuten vor dem Klotzwurf konnte der Angeklagte somit auch noch weiter entfernt gewesen sein. Nach seinen Angaben war er auf dem Rückweg von Hamm nach Wadersloh.

Auch Staatsanwaltschaft für Freispruch

"Ich konnte nicht erkennen, dass er getäuscht hatte", sagte Richter Daniel Bethge in seiner Urteilsbegründung. Auch die Staatsanwältin hatte auf Freispruch plädiert, ebenso der Verteidiger des Autofahrers. Sowohl Richter als auch die Vertreterin der Anklage wiesen allerdings auf die vielen Ungereimtheiten hin. Die aufzuklären sei aber nicht Aufgabe des Angeklagten. Laut Bethge passten verschiedene ermittelte Spuren nicht zu dem Vorwurf, dass die ganze Geschichte erfunden gewesen sein soll. Auch fehlte dem Richter das Motiv. Warum sollte der 59-Jährige das alles inszeniert haben?

"Michi, hau ab"-Ruf bringt Kripo ins Spiel

Hauptbelastungsvorwurf der Ermittler war ein Expertengutachten. Der Experte hatte nachgewiesen, dass der 28 Kilogramm schwere Fuß einer Warnbake bei den Spuren am Unfallauto nicht, wie behauptet, von einer fünf Meter hohen Brücke geflogen sein konnte. Allerdings war am Ende nicht einmal klar, ob die Barke selbst überhaupt das Auto traf. Für die Polizei stellte sich der ganze Fall auf einer Straße im Kreis Warendorf anfangs als Unfall dar. Ein Autofahrer war, nach eigenen Worten geschockt, auf einem Acker gelandet. Den Beamten sagte er, dass jemand von einer Brücke den Fuß einer Warnbake auf sein Auto geworfen habe. Einer soll "Michi, hau ab", gerufen haben. Plötzlich war es ein Fall für die Mordkommission bei der Polizei in Münster.

Ratlose Ermittler und viel verlorene Zeit

Der Leiter der Mordkommission sagte am ersten Prozesstag, dass diese Unbekannten lange vergeblich gesucht worden seien. Auch sei viel Zeit investiert worden, um den Fall in der ZDF-Fahndungssendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" präsentieren zu können. Alles erfolglos. Die DNA-Spuren am Brückengeländer, eine zerbrochene Schnapsflasche und der Klotz brachten keine Treffer. Die Ermittler waren ratlos.

Neuer Tatort und eine DNA-Spur

Dann die Wende. Es gab erneut einen Tatort. Die Polizei wurde erneut von dem Mann gerufen. Auf seinem Privatgrundstück wurde sein Wohnmobil beschädigt und eine Botschaft auf einer Folie hinterlassen: "Es reicht jetzt, hört auf zu suchen."  Alle DNA-Spuren von 26 Personen hatten bis zu diesem Zeitpunkt keinen Treffer erbracht. Ganz im Gegenteil. Vermutlich durch verunreinigte Spuren tauchte plötzlich eine DNA-Spur von einem Sexualdelikt aus Dortmund auf. Kopfschütteln über die offenbar verunreinigten DNA-Proben gab es auch bei Richter Daniel Bethge am Dienstag. Nach den Spuren am zweiten Tatort musste auch die Familie des Angeklagten DNA-Proben abgeben. Und jetzt vermeldete ein Experte des Landeskriminalamtes auch einen Treffer mit den Funden von der Brücke. Der nun Freigesprochene wurde aus Sicht der Ermittler vom mutmaßlichen Opfer zum mutmaßlichen Täter.

Glückliches Ende für Angeklagten

Der 59-Jährige bestritt aber alle Vorwürfe und blieb bei seinen Aussagen. Die Staatsanwaltschaft warf dem derzeit Arbeitslosen das Vortäuschen eines Mordversuchs und Betrug an der Opferschutzorganisation Weisser Ring vor – ihm waren 4.000 Euro Entschädigung ausgezahlt worden. Am Ende folgte nach alledem aber nun der Freispruch.

AG Beckum, Urteil vom 18.10.2022 - 15 Ds 64/21

Gitta Kharraz, Carsten Linnhoff, 19. Oktober 2022 (dpa).