Weil er die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem Post auf der Plattform X verunglimpft haben soll, ist der Chefredakteur des rechten Onlineportals Deutschland-Kurier, David Bendels, vom AG Bamberg zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten wegen Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens verurteilt worden (Urteil vom 08.04.2025 - 27 Cs 1108 Js 11315/24).
Bendels hat nach Überzeugung des Gerichts vor gut einem Jahr auf dem X-Kanal des Deutschland-Kuriers ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Dieser Satz wurde nach Ansicht des Gerichts von Bendels auf das Foto montiert. Dazu postete Bendels den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!".
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, erläuterte eine Gerichtssprecherin die Urteilsbegründung. Die Fotomontage stelle aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar. Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" ("Wir gedenken") steht.
Wegen des Posts hatte Bendels den Angaben nach zunächst einen Strafbefehl erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. Auf seinem Portal bezeichnete Bendels den Beitrag als satirisches Meme und kündigte mit Blick auf das Urteil an, sich mit "allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen" zu wollen.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AfD, bezeichnete das Urteil als politisch motiviert und einer freiheitlichen Demokratie unwürdig: "Das Gericht sollte sich für dieses Urteil schämen, das nur dazu dienen soll, kritische Journalisten mundtot zu machen und pointierte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren."