AG Bad Hom­burg: Rent­ner wegen Be­leid­gung eines Mu­se­ums­chefs zu Geld­stra­fe ver­ur­teilt

Wegen eines Schmäh­schrei­bens an den Chef eines hes­si­schen Mu­se­ums ist ein Rent­ner aus Ros­tock zu 1.000 Euro Geld­stra­fe ver­ur­teilt wor­den. "Er hat den Ge­schäfts­füh­rer mit Wor­ten wie `Trot­tel` und `Volks­ver­rä­ter` be­lei­digt", sagte der Rich­ter im Bad Hom­bur­ger Amts­ge­richt am 05.09.2017. Das Frei­licht­mu­se­um Hes­sen­park in Neu-An­spach war An­fang 2016 im In­ter­net hef­tig an­ge­fein­det wor­den, weil es Flücht­lin­gen frei­en Ein­tritt ge­währt hatte. Der 70 Jahre alte An­ge­klag­te hatte seine Ver­un­glimp­fun­gen per E-Mail an den Ge­schäfts­füh­rer ge­schrie­ben.

Ver­tei­di­ger hatte Frei­spruch ge­for­dert

In sei­nem Ur­teil folg­te der Rich­ter dem An­trag der Staats­an­walt­schaft. Der Rechts­an­walt des An­ge­klag­ten hatte einen Frei­spruch ge­for­dert, da die Äu­ße­run­gen nicht be­lei­di­gend ge­meint ge­we­sen seien. Nach Aus­kunft des Hes­sen­park-Ge­schäfts­füh­rers ge­hör­te die E-Mail des Rent­ners noch zu den harm­lo­se­ren Be­lei­di­gun­gen. Es sei auch an­ge­droht wor­den, Hes­sen­park-Mit­ar­bei­tern etwas an­zu­tun.

AG Bad Homburg, Urteil vom 05.09.2017

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2017 (dpa).

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