Urlaub statt Gerichtstermin: Klimaaktivist muss ins Gefängnis

Weil sie in den Urlaubsflieger stiegen statt in Stuttgart vor Gericht zu erscheinen, sorgten zwei Klimaschützer Anfang des Jahres für Schlagzeilen. Nun sind die beiden im zweiten Anlauf verurteilt worden. Das AG Bad Cannstatt in Stuttgart verhängte eine Geld- und eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Mit der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro kam eine 23-jährige Aktivisten davon, weil sie beteuerte, ihr Verhalten zu überdenken. Ihr aus Bayern stammender Freund muss hingegen ins Gefängnis.

Das Gericht verurteilte ihn nach Angaben einer Sprecherin zu einer zweimonatigen Haftstrafe ohne Bewährung, weil er seine Straßenblockade in der Verhandlung nicht nur verteidigte, sondern weitere Aktionen ankündigte. Laut Gesetz dürfe eine Bewährung nur ausgesprochen werden, wenn zu erwarten sei, dass der Verurteilte keine Straftaten mehr begehen werde. Zuerst hatten die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung" berichtet. 

Verfahren wegen Formfehlern neu aufgerollt

Die beiden Klimaaktivisten hatten im September vergangenen Jahres gemeinsam mit drei weiteren Unterstützern einen Verkehrsknoten im Stuttgarter Stadtteil Bad Cannstatt blockiert. Drei von ihnen hatten sich auf der Straße festgeklebt.

Für Aufsehen sorgte das Paar dann, als es seinen Prozess im Januar wegen einer Fernreise mit dem Flugzeug nach Asien verpasste. Die Kritik aus der Politik war scharf, in den sozialen Medien entbrannte eine Diskussion. Nach früheren Angaben des AG hatte das Paar vor dem Verhandlungstermin im Januar zwar mitgeteilt, nicht erscheinen zu können. Der Richter hatte die beiden aber nicht von ihrer Verpflichtung entbunden, zu kommen. In Abwesenheit waren beide bereits beim ersten Prozesstermin zu Geldstrafen verurteilt worden.

Nach Angaben der "Stuttgarter Nachrichten" und der "Stuttgarter Zeitung" waren ihre Verfahren aber wegen Formfehlern neu aufgerollt worden. Die jüngsten Urteile gegen das Paar sind noch nicht rechtskräftig.

AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 31.08.2023

Redaktion beck-aktuell, mm, 1. September 2023 (dpa).