Motiv unbekannt
Im April 2019 waren bei Siegen nahe der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen zwei schwere Gullydeckel in die Frontscheibe der Regionalbahn gekracht. Der Lokführer in dem frühmorgens noch unbesetzten Zug blieb bei dem Vorfall unverletzt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Zugführer das Ganze "aus nicht bekannter Motivlage" inszeniert. Er sei Täter, nicht Opfer. Der Mann hatte den Tatvorwurf zurückgewiesen.
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in Bahnverkehr
Das Gericht verurteilte den Mann wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.
DNA-Spuren deuteten Auf Lokführer hin
In dem weit über Nordrhein-Westfalen hinaus Aufsehen erregenden Fall waren zunächst eine Amoklage und ein Mordanschlag nicht ausgeschlossen worden. Dann fiel der Verdacht auf den Zugführer selbst. An den Seilen, an denen die Kanaldeckel befestigt waren, hatten Ermittler seine DNA-Spuren gefunden. Auch an den Gullydeckeln wurde die DNA des Zugführers gefunden. In dem Prozess, der vor zwei Wochen begonnen hatte, waren als Zeugen zahlreiche Polizeibeamte sowie Gutachter befragt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.