Lokführer im Gullydeckel-Prozess zu Haftstrafe verurteilt

Im Prozess um einen inszenierten Gullydeckel-Anschlag auf einen Zug der Hessischen Landesbahn ist der Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Bad Berleburg sah es am 02.10.2020 als erwiesen an, dass der heute 50-Jährige die Falle mit zwei Kanaldeckeln selbst konstruiert und an einer Brücke aufgehängt hatte.  

Motiv unbekannt

Im April 2019 waren bei Siegen nahe der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen zwei schwere Gullydeckel in die Frontscheibe der Regionalbahn gekracht. Der Lokführer in dem frühmorgens noch unbesetzten Zug blieb bei dem Vorfall unverletzt. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Zugführer das Ganze "aus nicht bekannter Motivlage" inszeniert. Er sei Täter, nicht Opfer. Der Mann hatte den Tatvorwurf zurückgewiesen.

Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in Bahnverkehr

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Strafmaß entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

DNA-Spuren deuteten Auf Lokführer hin

In dem weit über Nordrhein-Westfalen hinaus Aufsehen erregenden Fall waren zunächst eine Amoklage und ein Mordanschlag nicht ausgeschlossen worden. Dann fiel der Verdacht auf den Zugführer selbst. An den Seilen, an denen die Kanaldeckel befestigt waren, hatten Ermittler seine DNA-Spuren gefunden. Auch an den Gullydeckeln wurde die DNA des Zugführers gefunden. In dem Prozess, der vor zwei Wochen begonnen hatte, waren als Zeugen zahlreiche Polizeibeamte sowie Gutachter befragt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AG Bad Berleburg, Urteil vom 02.10.2020

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2020 (dpa).

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