Lok­füh­rer im Gul­ly­de­ckel-Pro­zess zu Haft­stra­fe ver­ur­teilt

Im Pro­zess um einen in­sze­nier­ten Gul­ly­de­ckel-An­schlag auf einen Zug der Hes­si­schen Lan­des­bahn ist der Lok­füh­rer zu einer Frei­heits­stra­fe von einem Jahr und neun Mo­na­ten ohne Be­wäh­rung ver­ur­teilt wor­den. Das Amts­ge­richt Bad Ber­le­burg sah es am 02.10.2020 als er­wie­sen an, dass der heute 50-Jäh­ri­ge die Falle mit zwei Ka­nal­de­ckeln selbst kon­stru­iert und an einer Brü­cke auf­ge­hängt hatte.  

Motiv un­be­kannt

Im April 2019 waren bei Sie­gen nahe der Gren­ze zwi­schen Nord­rhein-West­fa­len und Hes­sen zwei schwe­re Gul­ly­de­ckel in die Front­schei­be der Re­gio­nal­bahn ge­kracht. Der Lok­füh­rer in dem früh­mor­gens noch un­be­setz­ten Zug blieb bei dem Vor­fall un­ver­letzt. Laut Staats­an­walt­schaft hatte der Zug­füh­rer das Ganze "aus nicht be­kann­ter Mo­tiv­la­ge" in­sze­niert. Er sei Täter, nicht Opfer. Der Mann hatte den Tat­vor­wurf zu­rück­ge­wie­sen.

Vor­sätz­li­cher ge­fähr­li­cher Ein­griff in Bahn­ver­kehr

Das Ge­richt ver­ur­teil­te den Mann wegen Vor­täu­schens einer Straf­tat und wegen vor­sätz­li­chen ge­fähr­li­chen Ein­griffs in den Bahn­ver­kehr. Das Straf­maß ent­sprach der For­de­rung der Staats­an­walt­schaft. Die Ver­tei­di­gung hatte Frei­spruch ver­langt.

DNA-Spu­ren deu­te­ten Auf Lok­füh­rer hin

In dem weit über Nord­rhein-West­fa­len hin­aus Auf­se­hen er­re­gen­den Fall waren zu­nächst eine Amok­la­ge und ein Mord­an­schlag nicht aus­ge­schlos­sen wor­den. Dann fiel der Ver­dacht auf den Zug­füh­rer selbst. An den Sei­len, an denen die Ka­nal­de­ckel be­fes­tigt waren, hat­ten Er­mitt­ler seine DNA-Spu­ren ge­fun­den. Auch an den Gul­ly­de­ckeln wurde die DNA des Zug­füh­rers ge­fun­den. In dem Pro­zess, der vor zwei Wo­chen be­gon­nen hatte, waren als Zeu­gen zahl­rei­che Po­li­zei­be­am­te sowie Gut­ach­ter be­fragt wor­den. Das Ur­teil ist noch nicht rechts­kräf­tig.

AG Bad Berleburg, Urteil vom 02.10.2020

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2020 (dpa).

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