AG Augsburg: Inserat zur Vermietung einer Wohnung "nur an Deutsche" ist diskriminierend

Wegen Diskriminierung eines aus Afrika stammenden Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer 1.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied am 10.12.2019 zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld (Az.: 20 C 2566/19).

Wohnungseigentümer wollte "nur Deutsche" als Mieter

Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. “Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth. Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle.

Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund häufig Opfer von Diskriminierung

Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe. “Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen“, sagte der Richter dazu. In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70% der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.

AG Augsburg, Urteil vom 10.12.2019 - 20 C 2566/19

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2019 (dpa).